Druckkostenbeteiligung für Studierende
Das IRZ beobachtet eine starke Erhöhung des Druckaufkommens auf den zentral betriebenen Druckern des Fachbereichs, insbesondere verursacht durch Ausdrucke von Skripten zu Veranstaltungen — auch außerhalb der Informatik.
Wie an anderen Hochschulen (u.a. am RRZ der Universität Hamburg und der TU Harburg) schon seit längerem eingeführt, erhebt das IRZ aus Gründen der Gleichbehandlung der Studierenden deshalb seit November 2005 für alle Papierausgaben im Fachbereich Informatik eine Druckkostenbeteiligung.
Hinweis: Unabhängig von der Druckkostenbeteiligung ist es weiterhin untersagt, Skripte zu drucken. Die Nutzung der Drucker ist außerdem nur für solche Ausgaben gestattet, die Bezug zum Informatik-Studium haben!
Details zum Abrechnungsverfahren
Druckkontingente
Druckkonten- und Auftragsübersicht
Für die persönliche Benutzerkennung können Sie im Intranet das aktuelle Druck-Guthaben und eine Liste der abgerechneten Druckaufträge abfragen; hierzu müssen Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung authentifizieren. Dort finden Sie auch die Liste und den Status der verfügbaren Drucker-Queues.
Übertragung von Druckguthaben an eine andere Benutzerkennung
In Ausnahmefällen können mit schriftlicher Bestätigung eines verantwortlichen Mitarbeiters aus der Informatik jeweils für das laufende Semester zusätzliche Kontingente für Sonderaufgaben an Studierende, z.B. für Studien-/Diplomarbeiten, vergeben werden.
Hinweise:
Ein nicht ausgeschöpftes Grund- oder Sonderkontingent kann nicht an eine andere Benutzerkennung übertragen werden. Für die Kostenerstattung ist die betreffende Person selber verantwortlich.
Preisliste zur Druckkostenbeteiligung ab 01.10.2014
Die Druckkosten- bzw. Materialkostenbeteiligung erfolgt nach den Vorgaben des RRZ. Basisgröße ist die Druckseite, unabhängig von deren Inhalt (z.B. Text, Bilder) und Druckdichte. Die Kalkulation basiert auf in Testberichten üblichen Annahmen über gemischte Seiteninhalte und Deckungsgrad. Trotz gestiegener Tonerkosten sind die Ausdrucke z.T. im Duplex-Modus günstiger als zuvor!
Die derzeitigen Kosten verteilen sich wie folgt (Stand: Oktober 2014; die Abrechnung erfolgt nun blatt- und nicht mehr seitenweise!):
- Ein bedrucktes DIN A4-Blatt auf einem Schwarz-Weiß-Drucker (mit Recycling-Papier) kostet 3 Cent.
- Ein Druck auf einem DIN A4-Blatt auf Farb-Laserdruckern (d122_fa4) kostet 15 Cent.
- Ein Blatt auf dem A3-Drucker rz_fa3 kostet 30 Cent.
- Für Deckblätter wird keine Kostenbeteiligung erhoben.
Beispiel: Ein 12-seitiges Dokument, gedruckt auf einen SW-Drucker im Pool kostet 6*3 Cent (= 18 Cent) im Duplex-Modus und kostet 12*3 Cent (= 36 Cent), wenn es im Simplex-Modus gedruckt wurde.
Tabellarische Zusammenfassung:
| Material | Cent |
|---|---|
| 1 A4-Blatt SW-Drucker einseitig | 3 |
| 1 A4-Blatt SW-Drucker beidseitig (duplex) | 3 |
| 1 A4-Blatt Farb-Drucker einseitig | 15 |
| 1 A4-Blatt Farb-Drucker beidseitig (duplex) | 15 |
| 1 A3-Blatt Farb-Drucker rz_fa3 einseitig | 30 |
| 1 A3-Blatt Farb-Drucker rz_fa3 beidseitig (duplex) | 30 |
| 1 A4-Blatt Folien-Drucker rz_folie | 20 |
| 1 Deckblatt | 0 |
(Um Mißverständnissen vorzubeugen: Für eine auf einem Farbgerät gedruckte Seite wird auch dann die in der Tabelle genannte Kostenbeteiligung erhoben, wenn der Inhalt nur schwarzweiß ist.)
Reklamationen, Gewährleistungssausschluss, Kostenerstattungen, Verfall von Druckkontingenten
Qualität der Ausgabeaufträge
Das IRZ übernimmt grundsätzlich keinerlei Gewähr für die korrekte Wiedergabe von Ausdrucken oder für die technische Qualität, Lesbarkeit oder Vollständigkeit von Ausgabeaufträgen.
Verlust von Ausgabeaufträgen
Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, ihre Ausgabeaufträge unverzüglich nach ihrer Erstellung abzuholen. Das IRZ ist nicht verpflichtet, die erzeugten Aufträge sicherzustellen oder zu verwahren und haftet nicht für deren Abhandenkommen.
Reklamation von Abrechnungen
- Reklamationen über fehlerhafte Abbuchung von Ausgabeaufträgen können vom IRZ nur bearbeitet werden, wenn diese auf den zentralen Druckern im IRZ erfolgen sollten. Solche Reklamationen müssen unverzüglich, nachdem der Ausgabeauftrag von den Druckern abgeschlossen wurde, in der Benutzerberatung oder bei den stud. Operateuren geltend gemacht werden, spätestens jedoch nach einer Stunde.
- Reklamationen über die fehlerhafte Abbuchung von Ausgabeaufträgen auf Druckern in öffentlich zugänglichen Räumen werden nicht bearbeitet. Dies betrifft insbesondere die Pool-Drucker.
- Reklamationen über fehlerhafte Umbuchungen bei der Übertragung von Druckguthaben an eine andere Benutzerkennung müssen unverzüglich nach Eingabe des Umbuchungsauftrages bei dem bearbeitenden IRZ-Mitarbeiter geltend gemacht werden, spätestens jedoch nach einer Stunde.
- Das IRZ übernimmt keine Gewähr für Umbuchungsfehler, die auf einer falschen oder unbeabsichtigten Angabe der Anwenderin oder des Anwenders beruhen.
Verfall von Druckkontingenten, Gültigkeitsdauer
Druckkontingente bleiben nur für die Gültigkeitsdauer der zugehörigen Benutzerkennung erhalten und werden zusammen mit dieser gelöscht. Bei rechtzeitiger Verlängerung einer Benutzerkennung bleibt auch das Druckkontingent für den Verlängerungszeitraum erhalten.
Mit dem Semesterbeginn (1. April bzw. 1. Oktober) wird das Druckkontingent neu gesetzt: das Grundkontingent wird neu gesetzt, Zusatzkontingente für Sonderaufgaben verfallen.