Informatisches Colloquium Hamburg
Wenn nicht anders angegeben, finden die Vorträge montags um 17.15 Uhr im Informatikum, Konrad-Zuse-Hörsaal, Gebäude B, Vogt-Kölln-Str. 30, Hamburg-Stellingen statt.
24.11.2003

Thomas Reil
Geschäftsführer Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungsinstitut ACQUIN
c/o Universität Bayreuth

Informatik-Bachelor- und Masterstudiengänge: Akkreditierungsansätze

Ziel des Akkreditierungsverfahrens ist die auf einer bewerteten Tatsachenerhebung (Evaluation) basierende Entscheidung über die Zulässigkeit des Studiengangs unter dem Gesichtspunkt der Qualität (Akkreditierung). Die Akkreditierungsentscheidung beruht im Verfahren von ACQUIN durchgängig auf Kriterien. Darunter werden definierte Maßstäbe des Entscheidens verstanden, die im Einzelfall allerdings Beurteilungsspielräume zulassen. Die angewandten Kriterien rekurrieren nur zum Teil auf so genannte Standards, das heißt Entscheidungsmaßstäben, die auf der Feststellung der Identität des zu akkreditierenden Programms mit einem unterstellten Idealprogramm aufbauen. Standards spielen eine Rolle bei der Herstellung von Transparenz und bei der Definition von Schnittstellen. Hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung des Studiengangs wird hingegen von einem Rekurs auf inhaltlichen Standards abgesehen.

Der ACQUIN-Ansatz fragt ausgehend von der Zieldefinition nach der Kohärenz und Konsequenz der Konzeption, der Kohärenz der Implementierung sowie der Kapazität der Anbieter des Studienprogramms, Qualität zu überprüfen und zu modifizieren:

  • Sind valide Studiengangsziele formuliert?
  • Ist das Konzept des Studiengangs insgesamt und sind die Studiengangsmodule je für sich geeignet, zur Erreichung der Studiengangsziele zu führen?
  • Ist die konsequente Umsetzung des Studiengangskonzepts gewährleistet?
  • Gibt es eine taugliche Überprüfung von Zieldefinitionen, von darauf fußendem Konzept und von dem Grad seiner Umsetzung?
  • Findet eine Iteration im Sinne einer Rückkoppelung als Folge der Überprüfung zum Zweck der Fehlerbehebung und Optimierung auf allen Prozessstufen statt?

Die Hochschule ist aufgefordert darzulegen, inwieweit die genannten Aspekte des Leitfadens bei der Planung des Studienganges nach Maßgabe der jeweils unterschiedlichen institutionellen Gegebenheiten, Absichten und Möglichkeiten berücksichtigt wurden, bzw. zu begründen, inwiefern sie nicht einbezogen und umgesetzt wurden.

Die Kultusministerkonferenz (z.B. Strukturvorgaben vs. joint master degrees/Erasmus mundus), der Akkreditierungsrat (z.B. bei der Internationalisierung der Akkreditierung, einer Erweiterung auf die Institution) sowie einzelne Fachverbände ("Standards" vs. "Kriterien") behindern zur Zeit durch einzelne Vorgaben eine sinnvolle Weiterentwicklung der Akkreditierung in Deutschland.

Im Rahmen des Kurzreferats sollen die unterschiedlichen Ansätze kurz vorgestellt und in der anschließenden Diskussion kritisch diskutiert werden.

Kontakt
Prof. Dr.-Ing. S. Stiehl
Telefon +49 40 42883 2401