Wer sich aus seinem aktuellen Semester exmatrikulieren möchte, kann dies tagesaktuell oder zum Ende des jeweiligen Semesters.
Zur Exmatrikulation wird folgendes benötigt:
- den ausgefüllten und unterschriebenen Exmatrikulationsantrag
- bei Studienabschluss eine einfache Kopie des Zeugnisses
- sofern die Exmatrikulation für ein laufendes Semester beantragt wird, für das bereits Semesterbescheinigungen ausgehändigt worden sind, zusätzlich der Studierendenausweis
Sofern das Studium erfolgreich abgeschlossen wird und die Exmatrikulation nicht explizit beantragt wird, erfolgt die eine Exmatrikulation zum Ende des Semesters, in dem das Studium abgeschlossen wird (d.h. zum 31.03. oder 30.09).
Während der Sprechzeiten des Teams für Studierendenangelegenheiten im CampusCenter kann persönlich mit den erforderlichen Unterlagen die Exmatrikulationsbescheinigung sofort ausgehändigt werden.
Bitte beachten – weitere Informationen der Abteilung Internationales zu dem Status im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt.
Hinweis
Mit der Exmatrikulation enden auch die Berechtigungen und Zugänge zum Mail-Account.
Exmatrikulierte Studierende sind nicht mehr Mitglieder der Universität .
Die Benutzungsordnung des Regionalen Rechenzentrums (RRZ) gestattet nur Mitgliedern der Universität die Nutzung seiner Systeme.
Eine Verlängerung von RRZ-Kennungen ist nicht möglich!