Benutzungsordnung
Benutzungsordnung
1. Geltungsbereich
Die Benutzungsordnung gilt für die Bibliothek des Fachbereichs Informatik der Universität Hamburg. Der Rechtscharakter des Benutzungsverhältnisses ist öffentlich-rechtlich.
2. Selbstverständnis der Bibliothek
Die Bibliothek des Fachbereichs Informatik dient als öffentliche wissenschaftliche Bibliothek der Forschung, der Lehre und dem Studium sowie sonstiger wissenschaftlicher Arbeit, Weiterbildung und Information.
Die Hauptaufgabe der Bibliothek besteht in der Ermittlung, Beschaffung, Bereitstellung und Pflege von Medien zur Unterstützung der Arbeit am Fachbereich Informatik.
Die Bibliothek des Fachbereichs Informatik ist eine Ausleihbibliothek mit einem begrenzten Präsenzbestand.
3. Entgelte
Die Benutzung der Bibliothek ist kostenlos. Für bestimmte Dienstleistungen und Vorgänge fallen jedoch Gebühren an, die sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky (gilt auch für die Fachbibliotheken der Universität Hamburg) richten (siehe Aushang).
4. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Bibliothek sowie betriebsbedingte Schließungen werden durch Aushang bekannt gegeben.
5. Bibliotheksbenutzung
Die Bibliothek des Fachbereichs Informatik steht allen offen, die die Bibliothek zu wissenschaftlichen Zwecken oder im Rahmen ihrer beruflichen Arbeit und Fortbildung benutzen wollen.
Die Benutzerinnen und Benutzer haben die Möglichkeit, alle vorhandenen Medien zum Studium in den Bibliotheksräumen zu nutzen. Medien, die nicht frei zugänglich sind, können beim Bibliothekspersonal bestellt werden.
Die Benutzerinnen und Benutzer haben das Bibliotheksgut sorgfältig und schonend zu behandeln und vor Schäden und Verlust zu bewahren. Eintragungen sowie Markierungen sind untersagt. Beschädigungen sind dem Bibliothekspersonal mitzuteilen und auf keinen Fall selbst zu beheben.
Den Benutzerinnen und Benutzern stehen für Recherche- und Studienzwecke PCs zur Verfügung. Die Internet-Nutzung dient allein der Forschung und dem Studium.
Behinderten und chronisch kranken Studierenden sind nach Maßgabe von §3 abs. 6 HmbHG geeignete Nachteilsausgleiche zu gewähren. In Zweifelsfällen ist die oder der von der Hochschule gewählte Beauftragte für die Belange der behinderten Studierenden zu beteiligen. Siehe hierzu auch das "Merkblatt für behinderte und chronisch kranke Studierende" (siehe Aushang).
6. Ausleihe
Für die Ausleihe ist ein gültiger Bibliotheksausweis notwendig. Er wird u.a. in der Bibliothek des Fachbereichs Informatik unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebestätigung ausgestellt. Der Datenschutz für die angegebenen persönlichen Daten sowie für die Ausleihdaten wird gewährleistet.
Leihfristen:
- Bücher und Reports: 4 Wochen
Mit der Ausleihverbuchung und der Aushändigung durch das Bibliothekspersonal gilt ein Medium als entliehen. Die Person, auf deren Namen der vorgelegte Ausweis ausgestellt ist, trägt die Verantwortung für das entliehene Werk.
Die Leihfrist kann dreimal verlängert werden, wenn keine Vorbestellungen vorliegen und das Mahnverfahren noch nicht eingesetzt hat.
Die Zahl der pro Person gleichzeitig entliehenen Werke sollte 8 nicht überschreiten.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs können nach Absprache mit der Bibliotheksleitung bis zu zehn Bücher für ein Jahr entleihen. Sie sind verpflichtet, diese Bücher innerhalb der Ausleihfrist über die Bibliothek auch anderen Benutzern für kurze Zeit zugänglich zu machen.
Spätestens nach Ablauf der Leihfrist sind die entliehenen Medien in der Leihstelle beim Bibliothekspersonal wieder abzugeben.
7. Erwartungen an die Benutzerinnen und Benutzer
Um Missverständnisse auszuschließen, darf das Bibliothekspersonal die vom Benutzer mitgeführten Materialien und Behältnisse auf deren Inhalt kontrollieren.
Es wird erwartet, dass sich die Benutzerinnen und Benutzer in angemessener Art und Weise verhalten, indem sie Rücksicht aufeinander nehmen und Ruhe halten.
Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, die Vorschriften der Benutzungsordnung und die Anordnungen des Bibliothekspersonals zu befolgen.
8. Ausschluss von der Benutzung
Verstößt eine Benutzerin oder ein Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung, so kann sie bzw. er von der Bibliotheksleitung vorübergehend von der Benutzung ausgeschlossen werden. Ein darüber hinausgehender Ausschluss bedarf der Zustimmung des Vorstandes des Fachbereichs Informatik.
9. Haftungsausschluss
Die Bibliothek haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die in die Bibliothek mitgebracht werden.
10. Inkrafttreten
Die vorliegende Benutzungsordnung wurde am 10. September 2014 vom Vorstand des Fachbereiches Informatik genehmigt und tritt mit diesem Tage in Kraft. Frühere Benutzungsordnungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
Hamburg, den 10. September 2014
Für den Fachbereich Informatik der Universität Hamburg
Die Fachbereichsleiterin
Gez. Prof. Dr. Ingrid Schirmer