Publikationsserver INFDok
Der Dokumenten- und Publikationsserver des Fachbereichs Informatik INFDok bietet Mitarbeiter:innen und Studierenden des Fachbereichs die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen zur kostenlosen Publikation ihrer wissenschaftlichen Dokumente gemäß den Leitlinien des Fachbereichs.
Die Publikationen erhalten eine dauerhaft stabile und zitierfähige Internetadresse (URN). Sie sind frei zugänglich, dauerhaft zitierbar und mit (wissenschaftlichen) Suchmaschinen im Internet sowie in Bibliothekskatalogen auffindbar. Sowohl die Erst - als auch die Zweitveröffentlichung von wissenschaftlichen Publikationen ist möglich.
Bei einer Veröffentlichung auf dem Publikationsserver behalten die Autor:innen alle Rechte an ihrem Werk. Für den Inhalt der veröffentlichten Dokumente sind die Autor:innen oder Herausgeber:innen verantwortlich.
Was benötige ich für eine Veröffentlichung?
Folgende Dokumente und Angaben werden für eine Publikation benötigt:
- PDF der Publikation (mit Jahresangabe der Erstellung)
- Abstract
- Systemstelle innerhalb der Basisklassifikation (unter Punkt 54 finden Sie das Fach Informatik)
- Schlagwörter in deutscher und englischer Sprache (jeweils max. 5 Begriffe)
- Nutzungsvereinbarung
Studierende des Fachbereichs benötigen zusätzlich eine Bestätigung über die wissenschaftliche Relevanz ihrer Publikation.
Bitte senden Sie die Unterlagen an infbib-information.inf"AT"uni-hamburg.de. Wir übertragen Ihr Dokument mit den entsprechenden Metadaten auf den Volltextserver des Fachbereichs und erstellen wir einen Nachweis in den Bibliothekskatalogen.
Welche Publikationen sind für eine Veröffentlichung in INFDok vorgesehen?
- Publikationen von Angehörigen des Fachbereichs Informatik mit wissenschaftlichem Inhalt wie Zeitschriftenaufsätze (auch Pre- und Postprints), Monographien, Teile aus Monographien, Öffentliche Vorlesungen, Forschungsberichte, Studien, Schriften
- ausgewählte Dokumente von Studierenden des Fachbereichs Informatik, wie Bachelor- und Masterarbeiten, auf Empfehlung einer Wissenschaftlerin / eines Wissenschaftlers
- Publikationen, die im Rahmen der beiden vom Fachbereich Informatik herausgegebenen Reihen Berichte des Fachbereichs Informatik sowie Mitteilungen des Fachbereichs Informatik erscheinen
Welche rechtlichen Aspekte muss ich bei einer Veröffentlichung beachten?
Bitte stellen Sie vor der Veröffentlichung eines Dokumentes sicher, dass Sie dazu berechtigt sind. Generell sind Sie berechtigt, wenn Sie selbst der Autor des Dokumentes sind und keine exklusiven Rechte an Dritte abgegeben haben. Sollten Sie Ihre Publikation parallel in einem Verlag veröffentlicht haben oder dies planen, so stellen Sie sicher, dass der Verlag eine parallele Veröffentlichung auf einem Dokumentenserver erlaubt.
Wenn Sie Ihre Publikation bei einem Verlag veröffentlichen lassen oder dies planen, muss dies nicht unbedingt im Widerspruch mit der Veröffentlichung auf unserem Dokumentenserver stehen. Bitte prüfen Sie auf jeden Fall, ob Ihr Vertrag eine Publikation auf unserem Dokumentenserver gestattet! Dies können Sie zum Beispiel mit Hilfe der sog. Sherpa/Romeo-Liste:
Sollten Sie nicht in Open-Access-Zeitschriften publizieren, achten Sie bitte darauf, dass Sie als Autor das Recht behalten, Ihren Aufsatz in der letzten Version auf dem Dokumentenserver INFDok Open Access stellen zu können. Fügen Sie daher Ihrem individuellen Vertrag mit dem Verlag folgenden Passus hinzu:
Der Fachbereich Informatik der Universität Hamburg erhält das Recht, den Inhalt des Artikels mit dem Zeitpunkt seines Erscheinens (alternativ 3 oder 6 Monate nach Erscheinen des Artikels) der Öffentlichkeit über das Internet oder in sonstiger Form frei zugänglich zu machen.
The Department of Informatics shall be entitled to make the contents of the article freely accessible to the general public on the internet or in some other form at the time of publication (alternatively 3 or 6 months after the article’s publication).
Besonderheiten bei der Publikation eines Preprints
Preprints zeichnen sich dadurch aus, dass sie noch nicht bei einem Verlag erschienen sind, aber eine solche Veröffentlichung bevorsteht. Je nach Verlag müssen unterschiedliche Bedingungen bei der Veröffentlichung des Preprints beachtet werden. Viele Verlage setzen voraus, dass bei der Publikation ein Link auf unserem Dokumentenserver gesetzt wird, der auf die endgültige Version beim Verlag verweist. Als Autor benachrichtigen Sie uns bitte, wenn die Verlagsveröffentlichung durchgeführt wird, damit wir die entsprechenden Bedingungen auf unserem Server nachpflegen können!
Sind Veröffentlichungen in INFDok zitierfähig?
Elektronische Veröffentlichungen sind konventionellen Veröffentlichungen prinzipiell gleichwertig und damit auch zitierfähig. Zur dauerhaften und stabilen Adressierung werden Uniform Resource Names (URN) erzeugt und bei der Deutschen Bibliothek registriert.
Formale Anleitungen und Hilfestellungen bezüglich des Zitierens elektronischer Quellen geben die Richtlinien des Internationalen Standards ISO 690-2. Zum Zitieren von elektronischen Quellen sind diese Informationen hilfreich.
Wie sollten INFDok-Veröffentlichungen zitiert werden?
In Anlehnung an die ISO 690-2 sollten elektronische Publikationen folgendermaßen zitiert werden, wobei als Datum der letzte Aufruf der Quelle durch den Zitierenden zu verstehen ist:
Beispiel:
Neumann,Bernd (2003): A Conceptual Framework for High-Level Vision. - Berichte des Fachbereichs Informatik der Universität Hamburg [online]
<http://edoc.sub.uni-hamburg.de/informatik/volltexte/2009/55>[zitiert 15. Februar 2012]
Aktuelle Informationen zum Zweitverwertungsrecht
Welche Publikationen sind betroffen?
Forschungspublikationen, die mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Drittmitteln finanziert sind (Bsp.: DFG‐ oder BMBF‐Projekte an Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen). Strittig sind jedoch Forschungspublikationen, die aus den öffentlichen Grundetats finanziert werden (z.B. ordentliche Professuren, wissenschaftliches Personal).
Um welche Art von Publikationen handelt es sich?
Aufsätze und wissenschaftliche Beiträge aus Zeitschriften und Sammlungen, die mindestens zweimal jährlich erscheinen.
Ist ein abweichender Verlagsvertrag vorhanden?
Davon abweichende Vereinbarungen über ausschließliche Nutzungsrechte für Verlage sind nicht wirksam, wenn die (hier dargestellten) gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie und wann darf die Publikation zweitverwertet werden?
Die Publikation darf 1 Jahr ab Erstveröffentlichung zweitverwertet werden, jedoch nur in akzeptierter Manuskriptversion, nicht im Verlagslayout. Zusätzlich muss die Quelle der Erstveröffentlichung angegeben werden.
Inkrafttreten der neuen Regelung?
Die Regelung tritt voraussichtlich am 01.01.2014 in Kraft . Wissenschaftliche Autorinnen und Autoren können ihr Zweitverwertungsrecht dann ab 01.01.2015 ausüben, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen.