Informatik-Bibliothek
Neue Gebührenordnung ab 01.04.2016
29. März 2016, von Reinhard Zierke

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Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat mit Wirkung ab 01.04.2016 eine neue Gebührenordnung für Wissenschaftliche Bibliotheken erlassen. Für die meisten Nutzerinnen und Nutzer der Bibliotheken ändert sich im Alltag nichts. Wie gewohnt erhalten Sie 3 Tage vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerungsmail zur rechtzeitigen Rückgabe oder Verlängerung.
Nach abgelaufener Leihfrist erhalten Sie ab 1.4. pro ausgeliehener Medieneinheit gestaffelte kostenpflichtige Mahnungen:
- ab dem 1. Tag mit der ersten Mahnung: 1,- €
- nach Ablauf einer Woche mit der zweiten Mahnung : 2,- € zusätzlich (insgesamt 3,- €/Medium)
- nach Ablauf von zwei Wochen mit der dritten Mahnung: 5,- € zusätzlich (ab jetzt wäre Ihr Nutzerkonto gesperrt)(insgesamt 8,- €/Medium)
- nach Ablauf von vier Wochen: 10,- € zusätzlich (insgesamt 18,- €/Medium)
Im Vergleich zum vorherigen Verfahren erhöht sich die Gebühr bei zwei überzogenen Wochen von 2 € auf 3 €. Ihre Gebührenschuld ist sofort bei Versendung einer Mahnung auf Ihrem Konto sichtbar. Maximal fallen zukünftig 18,- € Gebühren pro Medieneinheit an (statt bisher 25,- €).
Die Vormerkgebühren von 0,80 €/Medium bleiben unverändert.
Weitere Informationen zur Gebührenordnung finden Sie hier.