COVID-19 Regeln im Pool bei Lehrveranstaltungen
Für Lehrveranstaltungen stehen Pool-Arbeitsplätze in mehreren Räumen zur Verfügung.
Die Zuweisungen der Arbeitsplätze an Studierende liegt in der Verantwortung der Veranstalter*innen.
Die aktuellen Dienstanweisungen des Präsidiums und die Vorgaben des Studienbüros zur Durchführung von Lehrveranstaltungen sind stets zu beachten.
Nutzungsbedingungen:
- Kommen Sie nur in das IRZ, wenn Sie einen 3G-Ausweis/Campus-Pass besitzen und keine Erkältungs-/Covid-19-typische Symptome aufweisen!
- Vor dem Betreten der Systembetreuung (D107) und der Pool-Räume sind die Hände desinfizieren. Entsprechende Spender finden Sie im Flur.
- Die Verantwortlichen für eine Lehrveranstaltung bzw. die Lehrenden sind für die Einhaltung der Regelungen verantwortlich.
Dazu gehören u.a. die Unterweisung der Studierenden, ggf. die Führung von Anwesenheitslisten, Lüftung und die Nutzung von Mund-Nasen-Schutz (MNS). - Das Tragen eines einfachen MNS ist bei Betreten, Verlassen und Aufenthalt innerhalb der Pool-Räume verpflichtend.
- An jedem PC-/Mac-Arbeitsplatz darf jeweils eine Person arbeiten, die Raumkapazität/Anzahl der Arbeitsplätze (wird jeweils an der Raumtür angezeigt) darf dabei nicht überschritten werden.
- Aus Hygienegründen sind wir dazu angehalten, für eine gute Durchlüftung zu sorgen: Der Veranstalter muss entsprechend der eigenen Gefahrenbeurteilung für Dauerbelüftung (Oberlichter) oder Stoßlüftung (alle 20 Minuten / für 3 Minuten) sorgen.
- Die aktuellen Regelungen der Dienstvereinbarungen des Präsidiums der UHH und den FAQ auf den Webseiten der UHH sind stets zu beachten.