COVID-19 Regeln im Pool und an Einzel-Arbeitsplätzen
Studierenden stehen nun Einzelarbeitsplätze in Seminarräumen sowie in PC- und Mac-Pools des iRZ zur Verfügung.
Nutzungsbedingungen:
- Die Nutzung der Seminarräume und PC-Pools ist für Studierende nur mit einem Campus-Pass (als Nachweis entweder eines negativen Coronavirus-Testergebnisses, eines Coronavirus-Impfstatus oder eines Genesenenstatus) und mit zwingender Platzbuchung per Reservierungstool gestattet.
- Die Nutzung der Poolräume ist nur während der Öffnungszeiten möglich (Mo-Fr ca. 8 - 17 Uhr).
- Kommen Sie nur in das Informatikum, wenn Sie keine Erkältungs-/Covid-19-typische Symptome aufweisen!
- Vor dem Betreten der Systembetreuung (D107) und der Pool-Räume sind die Hände desinfizieren. Entsprechende Spender finden Sie im Flur.
- Das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes ist bei Betreten, Verlassen und dem Aufenhalt innerhalb der Pool- und Seminarräume verpflichtend.
- Aus Hygienegründen sind wir dazu angehalten, für eine gute Durchlüftung zu sorgen:
Sie müssen selbständig für Dauerbelüftung (Oberlichter) oder Stoßlüftung (alle 20 Minuten / für 3 Minuten) sorgen.
Bringen Sie deshalb ggf. warme Kleidung mit. - Sie dürfen die Einzelarbeitsplätze alleine nutzen, solange die maximale Gesamtbelegung für den jeweiligen Raum nicht überschritten wird (wird jeweils an der Raumtür angezeigt).
Bitte wählen Sie, wenn möglich, einen möglichst wenig belegten Raum aus. - Angemeldete Veranstaltungen haben stets Vorrang. Sind alle Räume voll belegt, besteht kein Anspruch auf einen Arbeitsplatz.
- Die aktuellen Regelungen der Dienstvereinbarungen des Präsidiums der UHH und den FAQ auf den Webseiten der UHH sind stets zu beachten.
- Mit dem Betreten eines Raumes am Informatikum zum Zwecke der individuellen Nutzung erkennen Sie die oben genannten Regelungen an.