Bewerbung und Zulassung zum Master-Studiengang Bioinformatik
BEWERBUNG UND ZULASSUNG
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ZUM WINTERSEMESTER: Bewerbungszeitraum: 01.05. – 15.06.
Diese Frist gilt erstmalig ab der Bewerbung zum WiSe 2025/26.
Bitte beachten Sie die Informationen der Universität Hamburg für Bewerberinnen und Bewerber für einen Master-Studiengang.
Zugangsvoraussetzungen
Bioinformatik wird an der Universität Hamburg als interdisziplinärer Masterstudiengang angeboten. Bewerben können sich Absolventen mit einem ersten Hochschulabschluss (also Bachelorabschluss oder ein vergleichbarer Abschluss in einem naturwissenschaftlich-, informatik- oder medizinisch-orientierten Fach), z.B. in
- Biochemie,
- Biochemie/Molekularbiologie,
- Biologie,
- Chemie,
- Informatik,
- Ärztlicher Prüfung (Staatsexamen),
- oder verwandten naturwissenschaftlichen oder informatischen Fächern,
mit jeweils 5 Leistungspunkten in 3 der folgenden Fachgebiete:
- Chemie
- Biochemie und / oder Molekularbiologie
- Softwareentwicklung / Programmierung
- Algorithmen & Datenstrukturen oder Informationssysteme
- methodisch orientierte Bio- oder Chemieinformatik
Diese Zugangsvoraussetzungen müssen für eine Immatrikulation erfüllt sein. Das Bewerbungsverfahren sieht aber ausdrücklich vor, dass Bewerber und Bewerberinnen, die sich während der Bewerbungsfrist in der Endphase des ersten Hochschulstudiums befinden, eine bedingte Zulassung / Immatrikulation erhalten und das Abschlusszeugnis zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen können.
Bewerberinnen und Bewerber, die mit dem Erststudium nur die Kriterien a. und b. nachweisen können, erhalten die Möglichkeit, fehlende Kenntnisse durch einen Informatik-Brückenkurs zu erwerben. Es besteht die Möglichkeit einer bedingten Zulassung / Immatrikulation mit der Auflage das dritte Fach im Rahmen eines Moduls (MBI-EIP "Einstieg in die Informatik /Programmierung"), ganztägig, September/Oktober vor Vorlesungsbeginn) am Zentrum für Bioinformatik erfolgreich zu absolvieren und dann die endgültige Immatrikulation (Einschreibung) zu erhalten.
Bewerberinnen und Bewerber, die mit dem Erststudium nur die Kriterien c. und d. nachweisen können, erhalten die Möglichkeit, fehlende Kenntnisse durch einen Life-Science-Brückenkurs zu erwerben. Es besteht die Möglichkeit einer bedingten Zulassung / Immatrikulation mit der Auflage das dritte Fach im Rahmen eines Moduls (MBI-EIB "Von der Informatik zur Bioinformatik - eine Einführung in die Molekularbiologie"), ganztägig, September / Oktober bis Vorlesungsbeginn) am Zentrum für Bioinformatik zu absolvieren und bei erfolgreichem Abschluss die endgültige Zulassung (Immatrikulation) zu erhalten.
Die rechtliche Grundlage für diese Regelung finden Sie in der Zugangssatzung des Studiengangs.
Zusätzlich gilt: Wenn Sie Ihre Zugangsqualifikationen nicht in deutscher Sprache erworben haben, müssen Sie im Rahmen der Einschreibung durch ein entsprechendes Sprachzertifikat sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen, siehe Webseite CampsCenter. In der Bewerbung muss es (noch) nicht enthalten sein.
Auswahlverfahren
Übersteigen die Bewerbungen, die die besonderen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die Anzahl der für den Masterstudiengang Bioinformatik für das Auswahlverfahren zur Verfügung stehenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl wie folgt nach:
a) dem Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses,
b) der inhaltlichen Übereinstimmung des absolvierten Studienganges mit dem konsekutiven Bachelorstudiengang Computing in Science Schwerpunkt Biochemie der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften.
Dabei werden die Kriterien a) und b) nach der Notenskala der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Bioinformatik bewertet. Das Kriterium a) wird mit 40 %, das Kriterium b) wird mit 60% gewichtet.
Die rechtliche Grundlage für diese Regelung finden Sie in der Auswahlsatzung des Studiengangs.
Bewerbungsvorgang und einzureichende Unterlagen
Die Bewerbung für den Masterstudiengang Bioinformatik besteht aus zwei Schritten.
Schritt 1: Ausfüllen des Online-Bewerbungsformular und Hochladen der Unterlag
Sofern Sie noch keinen STiNE-Account haben, legen Sie Sich einen Bewerberaccount in STiNE an. Sie erhalten dann die Zugangsdaten zur Online-Bewerbung per E-Mail. Nach dem Einloggen in STiNE erreichen Sie das Bewerbungsformular über das Menü "Bewerbung" (oben), dann "Online-Bewerbung" (Navigationsleiste links).
Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt werden. Dazu gehört auch, dass folgende Dokumente als PDF-Dateien in deutscher oder englischer Sprache (bzw. in beglaubigter Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache) hochgeladen werden:
- Ihr Bachelor-Zeugnis, einschließlich einer vollständigen Aufstellung der von Ihnen absolvierten Modulprüfungen (Transcript of Records) sowie einer Studiengangsbeschreibung (Diploma Supplement). Falls Sie ihren Bachelorabschluss nicht an einer deutschen Universität (sondern z.B. an einer deutschen Hochschule für angewandte Wissenschaften oder einer universitären Einrichtung im Ausland) erworben haben, fügen Sie bitte auch eine Beschreibung der jeweiligen Kursinhalte und der hierzu verwendeten Literatur bei. Sofern aus dem Zeugnis nicht hervorgeht, welche Bioinformatik-relevanten Teilgebiete im ersten Hochschulstudium absolviert wurden (siehe oben Zulassungsvoraussetzungen), fügen Sie der Bewerbung bitte hierzu Bescheinigungen bei.
- Falls Sie zum Bewerbungstermin Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, reichen Sie bitte ein Transcript of Records oder andere Belege über die bisher erworbenen ECTS-Leistungspunkte und die vorläufige Durchschnittsnote ein. Für eine endgültige Zulassung zum Masterstudium muss Ihr Bachelorzeugnis dann aber bis spätestens Ende März nachgereicht werden. Sofern aus dem Zeugnis nicht hervorgeht, welche Bioinformatik-relevanten Teilgebiete im ersten Hochschulstudium absolviert wurden (siehe oben unter Zulassungsvoraussetzungen), fügen Sie der Bewerbung bitte hierzu Bescheinigungen bei.
- Falls Sie Ihren Bachelor-Abschluss im Ausland erworben haben bzw. erwerben werden, kann freiwillig die Einreichung eines Belegs der Umrechnung Ihrer Abschlussnote bzw. Ihres aktuellen Notendurchschnitts ins deutsche Notensystem erfolgen. Diese Umrechnung ("Vorprüfungsdokumentation") können Sie bei uni-assist.de beantragen. Akzeptiert werden auch Umrechnungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, der Zeugnisanerkennungsstellen der Länder und APS-Zertifikate der Akademischen Prüfstellen aus China, Vietnam und der Mongolei.
- Bestätigung, dass Ihnen bekannt ist, dass im Studiengang M.Sc. Bioinformatik Module enthalten sind, deren Lehrveranstaltungen und Prüfungen in englischer Sprache durchgeführt werden und dass Sie über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen, um wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen folgen, Fachliteratur lesen und die zugehörigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen in englischer Sprache absolvieren zu können. Nutzen Sie dafür bitte dieses Formular.
- Ggf. Nachweis(e) ausreichender Deutschkenntnisse (siehe hierzu die Zulassungsvoraussetzungen).
Vergessen Sie nicht, dass das Online-Formular nach Fertigstellung aller Angaben und nach dem Hochladen aller Dokumente noch abgeschickt werden muss! Dies muss bis zum 15. Juni erfolgt sein.
Sofern die hierfür geforderten Bedingungen bei Ihnen vorliegen, können Sie außerdem einen Sonderantrag stellen, damit Sie bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der diesbzüglichen Webseite des CampusCenters.
Schritt 2: Mitteilung der Zulassung und Annahme des Studienplatzes
Die Auswahlkommission wird Ende Juni alle eingegangenen Bewerbungen bewertet haben. Sie erhalten ein Schreiben, in dem Ihnen mitgeteilt wird, (1) ob Sie für eine Zulassung vorgesehen sind, (2) ob der 'Brückenkurs MBI-EIP' (s.u.) oder der 'Brückenkurs MBI-EIB' (s.u.) empfohlen wird bzw. als Auflage vorgesehen ist, (3) welche Module Sie im 1. Fachsemester belegen werden und (4) die genauen Termine für den Studienbeginn.
Die rechtverbindlichen Zulassungsbescheide der Universität Hamburg werden Ende August an die Bewerber verschickt. Das genaue Datum zur Veröffentlichung der Bescheide entnehmen Sie bitte den Informationen im Rahmen der Online-Bewerbung. Die Bescheide werden Ihnen in Ihrem Bewerber-Account in STiNE unter der Rubrik „Dokumente“ zu den in den Bewerbungsinformationen genannten Terminen elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Einschreibfrist beträgt 7 Tage. Kontrollieren Sie daher auch im Falle einer Ablehnung im Hauptverfahren regelmäßig Ihren Account (mindestens wöchentlich), damit Sie im Fall einer Zulassung im Nachrückverfahren keine Fristen versäumen. Beachten Sie, dass Sie Ihren Studienplatz innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist annehmen müssen, sonst erfolgt eine Vergabe an die im Rangverfahren nächstplatzierten Bewerber.
Das Studium beginnt, sofern dies für Sie vorgesehen ist, mit einem Brückenkurs (Modul MBI-EIP bzw. MBI-EIB; September/Oktober ganztägig).
Fragen
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, so schreiben Sie bitte an info"AT"zbh.uni-hamburg.de (Zentrum für Bioinformatik).
Bewerber aus Nicht-EU-Ländern
Bitte beachten Sie, dass für Bewerber aus Nicht-EU-Ländern spezifische Fristen und Regelungen gelten; hierzu bitte die Informationen der Abteilung Internationales beachten.
Relevante Regelungen:
- Zugangssatzungen und Auswahlsatzungen der MIN-Fakultät der Universität Hamburg.
- Allgemeine Information der Universität Hamburg zu Bewerbung und Zulassung
- Rechtliche Grundlagen zur Zulassung und Immatrikulation, Hamburgisches Hochschulgesetz
Ansprechpartner
Prof. Dr. Andrew Torda
Vorsitzender Auswahlkommission Bioinformatik
Zentrum für Bioinformatik
Tel.: +49 40 42838 7331
E-Mail: auswahl"AT"zbh.uni-hamburg.de