Promotion und Habilitation
Promotion
Zur Klärung der gängigsten Fragen und Prozesse konsultieren Sie bitte unsere FAQ in der Spalte rechts.
Auch unsere Kontaktdaten finden Sie in der Spalte rechts. Wir sind täglich telefonisch und per Email erreichbar und vereinbaren gerne einen persönlichen Termin für ein Beratungsgespräch mit Ihnen. Hinweis: Aufgrund von Urlaub sind wir vom 25. Juli bis 12. August nicht voll erreichbar!
Wir bitten unsere Promovierenden, mit uns über eine Uni Hamburg E-Mail-Adresse zu kommunizieren (z.B. uni.hamburg.de, studium.uni-hamburg.de). Sie können Ihre Korrespondenz-E-Mail-Adresse auf der Startseite von Docata-MIN ändern, die Anleitung dazu finden Sie hier.
Promovieren an der MIN-Fakultät
Auf der Seite Promovieren an der MIN-Fakultät finden Sie ausführliche generelle Informationen zum Promotionsverfahren sowie den Downloadbereich für Antragsformulare und Merkblätter.
Wir empfehlen allen Promovierenden, sich mit der Promotionsordnung MIN-Fakultät vertraut zu machen und einen Individual Development Plan zu erstellen.
Zulassung zum Promotionsverfahren
Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zum Promotionsverfahren zu BEGINN der Promotion, d.h. vor Aufnahme der Forschungstätigkeit, erfolgen muss.
Folgende Antragsunterlagen müssen in elektronischer Form vorbereitet und via Docata-MIN eingereicht werden:
- Antragsformular (zu generieren in Docata-MIN)
- Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Betreuungsvereinbarung: Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular.
- Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Forschungsskizze: Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular.
- Scans der Abschlusszeugnisse (z. B. Bachelor- und Masterabschluss,
Diplomabschluss): Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement
(Bitte mit beglaubigter Übersetzung, falls die Originalsprache nicht Deutsch oder Englisch ist.) - Scan der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
- Tabellarischer Lebenslauf und sofern vorhanden Publikationsliste
- Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum)
- Falls zutreffend: Eine formlose Erklärung, dass bereits früher eine Zulassung zur Promotion an einer anderen Hochschule, einer anderen Fakultät oder einem anderen MIN-Fachbereich der Universität Hamburg beantragt wurde (mit vollständigen Angaben).
Die Antragstellung erfolgt online über Docata-MIN. Lesen Sie bitte unbedingt unsere FAQ, Punkt 1 Zulassung für die Anleitung zu Registrierung und Antragstellung und für weitere Informationen zur Zulassung!
Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens
Zeitgleich mit der Einreichung Ihrer Dissertation beantragen Sie die Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens. Die Dissertation wird digital über Docata-MIN eingereicht. Außerdem benötigt das Studienbüro 1 Exemplar der Dissertation in Papierform (mit der digitalen Version auf CD oder USB-Stick) zur Archivierung.
Folgende Antragsunterlagen müssen in elektronischer Form vorbereitet und via Docata-MIN eingereicht werden:
- Antragsformular (zu generieren in Docata-MIN)
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (= Semesterbescheinigung)
- Falls nicht bereits bei der Antragstellung auf Zulassung eingereicht: Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum).
- Falls zutreffend: Nachweis über Namensänderung nach Ihrer Zulassung zur Promotion (z. B. Heiratsurkunde)
- Falls zutreffend: Beleg zu Promotionsunterbrechungen
Die Antragstellung und Einreichung der Dissertation erfolgt online über Docata-MIN. Lesen Sie bitte unbedingt unsere FAQ, Punkt 5 Einreichung, sowie Punkte 6, 7 und 8 für die Anleitung zur Antragstellung und für weitere Informationen und Hinweise zur Verfahrenseröffnung!
Hinweis: Wenn Sie noch gemäß der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2010) oder der Promotionsordnung des Fachbereichs Informatik von 1998 zum Promotionsverfahren zugelassen sind, wenden Sie sich bitte direkt an die Promotionssachbearbeitung. Sie können auf Wunsch bei Einreichung der Dissertation in die aktuelle Promotionsordnung wechseln, siehe Übergangsregelungen.
Fach-Promotionsausschuss Informatik
Die Sitzungstermine des Fach-Promotionsausschusses finden Sie in der rechten Spalte. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Der Fach-Promotionsausschuss entscheidet in seinen Sitzungen u.a. über die Einsetzung von Gutachtenden und die Eröffnung der Promotionsprüfungsverfahren. Bitte reichen Sie Ihre Anträge möglichst spätestens 10 Tage vor den jeweiligen Sitzungsterminen ein.
Mitglieder des Fach-Promotionsausschusses Informatik