Promotion und Habilitation
Promotion
Hinweis: Die Promotionssachbearbeitung im Studienbüro Informatik ist vorzugsweise per E-Mail und telefonisch zu erreichen. Termine für persönliche Sprechstunden können Sie per E-Mail vereinbaren. Die Kontaktdaten der Promotionssachbearbeitung finden Sie in der Spalte rechts.
Aus Datenschutzgründen bitten wir unsere Promovierenden, mit uns über eine Uni Hamburg E-Mail-Adresse zu kommunizieren (z.B. uni.hamburg.de, studium.uni-hamburg.de, informatik.uni-hamburg.de) Eine Änderung Ihrer Korrespondenz-E-Mail-Adresse können Sie jederzeit nach Anmeldung in Docata-MIN auf der Startseite selbstständig vornehmen. Sie finden hier eine Anleitung dazu.
Promotionsverfahren der MIN-Fakultät
Auf der Seite Promovieren an der MIN-Fakultät finden Sie ausführliche Informationen zum Promotionsverfahren, die neue Promotionsordnung der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg, kurz: Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018) sowie den Downloadbereich für Antragsformulare und Merkblätter. Für weitere Informationen und die spezifischen Regelungen des Fachbereichs Informatik, lesen Sie bitte unsere FAQ in der Spalte rechts.
Zulassung zum Promotionsverfahren
Folgende Antragsunterlagen müssen in (ausschließlich) elektronischer Form für die Online-Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren vorbereitet und obligatorisch im Rahmen der Online-Antragstellung eingereicht werden:
- Scans der Abschlusszeugnisse (z. B. Bachelor- und Masterabschluss,
Diplomabschluss): Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement
(sofern ausgestellt und bereits vorhanden. Bitte mit beglaubigter Übersetzung, falls die Originalsprache nicht Deutsch oder Englisch ist.) - Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Betreuungsvereinbarung: Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular.
- Scan der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
- Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Forschungsskizze: Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular.
- Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum)
- Tabellarischer Lebenslauf und sofern vorhanden Publikationsliste
- Nur falls zutreffend: Eine formlose Erklärung, dass bereits früher eine Beantragung einer Zulassung zur Promotion an einer anderen Hochschule, an einer anderen Fakultät der Universität Hamburg oder an einem anderen Fachbereich der MIN-Fakultät der Universität Hamburg erfolgt ist (mit vollständigen Angaben).
Die Online-Antragstellung erfolgt über Docata-MIN. Lesen Sie bitte unbedingt unsere FAQ, Punkt 1 Zulassung für die Anleitung zu Registrierung und Antragstellung und für weitere Informationen zur Zulassung!
Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens
Wir bearbeiten den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (d.h. Einreichung der Dissertation zur Bewertung) ausschließlich elektronisch. Antragsunterlagen in Papierform (außer 1 Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift in Papierform zwecks Archivierung) werden nicht angefordert und nicht akzeptiert.
Folgende Antragsunterlagen müssen in elektronischer Form für die Online-Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren vorbereitet und obligatorisch im Rahmen der Online-Antragstellung eingereicht werden:
- Antragsformular (zu generieren in Docata)
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (= Semesterbescheinigung)
- Falls nicht bereits bei der Antragstellung auf Zulassung eingereicht: Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum). Wichtiger Hinweis: Sollten Sie nach Zulassung Ihren Namen geändert haben (z. B. aufgrund einer Heirat), fügen Sie den entsprechenden Nachweis über die Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde) zu den restlichen Antragsunterlagen bei.
- Nur falls zutreffend: Beleg zu Promotionsunterbrechungen
Die Online-Antragstellung erfolgt über Docata-MIN. Lesen Sie bitte unbedingt unsere FAQ, Punkt 6 Einreichung, sowie Punkte 7, 8 und 9 für die Anleitung zur Antragstellung und für weitere Informationen und Hinweise zur Verfahrenseröffnung!
Hinweis: Wenn Sie noch gemäß der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2010) oder der Promotionsordnung des Fachbereichs Informatik von 1998 zum Promotionsverfahren zugelassen sind, wenden Sie sich bitte direkt an die Promotionssachbearbeitung. Sie können auf Wunsch bei Einreichung der Dissertation in die aktuelle Promotionsordnung wechseln, siehe Übergangsregelungen.
Fach-Promotionsausschuss Informatik
Die Sitzungstermine des Fach-Promotionsausschusses finden Sie in der rechten Spalte. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Der Fach-Promotionsausschuss entscheidet in seinen Sitzungen u.a. über die Einsetzung von Gutachtenden und die Eröffnung der Promotionsprüfungsverfahren. Bitte reichen Sie Ihre Anträge möglichst spätestens 10 Tage vor den jeweiligen Sitzungsterminen ein.
Mitglieder des Fach-Promotionsausschusses Informatik