Informatik Wahlbereich
Rechtsgrundlage
Die wesentlichen Regelungen zum Wahlbereich finden sich in den Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) in §4 (6): „Der Freie Wahlbereich hat einen Umfang von 24 Leistungspunkten. (...) Der Prüfungsausschuss kann Empfehlungen für den Freien Wahlbereich aussprechen.“
Modulwahl
Die Empfehlungen des Prüfungsausschusses für den Freien Wahlbereich im Masterstudiengang Informatik lauten:
- Module, die in STiNE explizit als integrierte Anwendungsfächer im freien Wahlbereich angeboten werden. Es ist zulässig, auch nur einzelne Module eines Integrierten Anwendungsfaches zu belegen und somit z.B. Teile verschiedener Integrierten Anwendungsfächer zu kombinieren. Wenn Sie jedoch alle Module eines Integrierten Anwendungsfaches abschließen, wird dies gesondert als Integriertes Anwendungsfach in Ihrem Zeugnis ausgewiesen.
- Module aus dem Wahlpflicht- oder Vertiefungsbereich des Masterstudiengangs Informatik, soweit diese noch nicht in Wahlpflicht- bzw. Vertiefungsbereich belegt wurden und in STiNE explizit im freien Wahlbereich angeboten werden
- Module aus dem Wahlpflichtbereich des Bachelorstudiengangs Informatik, soweit diese im Bachelor-Studiengang noch nicht belegt wurden und in STiNE explizit im freien Wahlbereich angeboten werden
- Weitere Lehrangebote der Informatik außerhalb des Wahlpflichtbereiche der Bachelor- und Masterstudiengänge Informatik, die in STiNE explizit im freien Wahlbereich angeboten werden
- Einführungsveranstaltungen aus anderen Fachbereichen, soweit die jeweiligen Anbieter diese für Studierende der Informatik öffnen (ggf. beim Veranstalter oder dem jeweiligen Studienbüro erfragen)
Anmeldung
Über STiNE können Sie alle Module wählen, die für den Freien Wahlbereich von den verschiedenen Fachbereichen der Universität für alle Studierenden zur Verfügung gestellt werden.
Bitte beachten Sie dabei:
- Wenn Sie Module aus anderen Fachbereichen belegen möchten, berücksichtigen Sie hierbei:
- Es können unterschiedliche Anmeldefristen zu den Modulen gelten.
- Es kann verpflichtende oder empfohlene Modulvoraussetzungen geben, die Sie (noch) nicht erfüllen.
- Soweit die Module nicht in STiNE für den Freien Wahlbereich geöffnet sind, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Lehreinheit, dass Sie diese Veranstaltung belegen dürfen und dass Sie entsprechend geprüft werden. Bitte nutzen Sie zur Anmeldung zu dieser Lehrveranstaltung die Support-Funktion in STiNE.
- Sie können ein Modul nur einmal belegen. Eine Doppelbelegung von Modulen, die bereits im Pflicht- oder im Wahlpflichtbereich belegt wurden, ist nicht möglich. Die gilt auch für Module mit wechselnden Themen wie InfM-Proj (Projekt).
- Module, die Sie im Rahmen des Bachelorstudiums belegt haben, können nicht noch einmal in einem konsekutiven Masterstudium belegt werden.
- Wenn Sie Module in STiNE wählen, müssen Sie sich bei der Wahl des Moduls verbindlich über die Zuordnung entscheiden, also ob Sie ein Wahlpflichtmodul im Wahlpflichtbereich oder im Freien Wahlbereich einbringen. Analog gilt dies für Vertiefungsmodule. Ein späterer Wechsel der Zuordnung ist nicht möglich. Die Entscheidung, ob das Modul, das Sie wählen möchten, im Wahlpflichtbereich (bzw. Vertiefungsbereich) oder im Freien Wahlbereich angerechnet werden soll, treffen Sie, indem Sie das Modul in STiNE über den entsprechenden Weg „Wahlpflichtbereich“ (bzw. „Vertiefungsbereich“) oder „Freier Wahlbereich“ wählen.
Benotung
Ob die Noten Ihrer Module im freien Wahlbereich in die Abschlussnote eingehen, hängt vom Jahr Ihres Studienstarts ab:
- Studienstart ab WS 2013/14:
Ihre Noten der Module im freien Wahlbereich gehen nicht in die Abschlussnote ein. Sie können im Freien Wahlbereich auch unbenotete Module belegen. - Studienstart bis SS 2013:
Ihre Noten der Module im freien Wahlbereich gehen in die Abschlussnote ein. Sie können im Freien Wahlbereich auch unbenotete Module belegen, die dann in der Abschlussnote nicht berücksichtigt werden.
Fehlversuche und Wechsel von Modulen
Beachten Sie, dass auch im Freien Wahlbereich gilt, dass nach vier Fehlversuchen im selben Modul ihr Studium endgültig nicht bestanden ist. Spätestens nach drei Fehlversuchen sollten Sie also Betracht ziehen, ggf. den Abschluss des betroffenen Moduls nicht weiter zu verfolgen und lieber andere Module zu belegen. Fehlversuche werden pro Modul gezählt.
Umgang mit „überzähligen“ Leistungspunkten
Wenn Sie im Freien Wahlbereich Module im Umfang von 24 LP oder mehr absolviert haben, dann können Sie keine weiteren Module in den Freien Wahlbereich einbringen. Wenn die im Freien Wahlbereich gewählten Module etwas größer sind als 24 LP, dann werden die überschüssigen LP des zuletzt gewählten Wahlmoduls abgeschnitten.
Die überzähligen Leistungspunkte werden in Ihrem Studienverlauf im Bereich „Zusätzliche Leistungen“ angezeigt. Dieser Bereich wird nur im Transcript of Records, aber nicht im Zeugnis ausgewiesen. Hier werden ebenfalls diejenigen Module ausgewiesen, die Sie ggf. über die notwendige Gesamtpunktzahl von 120 LP hinaus absolviert haben.
Werden im Wahlpflicht- oder Vertiefungsbereich mehr als die erforderlichen Leistungspunkte erbracht, können die überzähligen Leistungspunkte im Freien Wahlbereich angerechnet werden.