Informatics - Application
(Please note that currently the descriptions of programs taught in German (or in both German and English) are offered in German only. For German language requirements for enrolling in this program, see here.)
Bewerbung
Eine Bewerbung ist jedes Jahr zum Winter- und Sommersemester möglich. Bewerbungen werden in der Zeit vom 1. Mai bis zum 15. Juni (für das folgende Wintersemester, diese Frist gilt erstmalig ab der Bewerbung zum WiSe 2025/26) und 1. Dezember bis zum 15. Januar (für das folgende Sommersemester) angenommen.
Zulassungsvoraussetzungen
Für eine Zulassung zum Master-Studiengang Informatik an der Universität Hamburg gelten die nachfolgend angeführten Zulassungsvoraussetzungen. Bitte beachten Sie, dass mehrere unterschiedliche Möglichkeiten existieren, die Voraussetzungen zu erfüllen.
- Sie sind Inhaber eines Bachelor-Abschlusses in einem der Studiengänge
- Informatik
- Wirtschaftsinformatik
- Software-System-Entwicklung
- Mensch-Computer-Interaktion
- Computing in Science
der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg. - Sie sind Inhaber eines Bachelor-Abschlusses in einem anderen Bachelorstudiengang, in dem Sie Studienleistungen im Umfang von mindestens 72 Leistungspunkten in Informatik und 18 Leistungspunkten in Mathematik erbracht haben, die dem Curriculum des konsekutiven Bachelorstudiengangs Informatik der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg vergleichbar sind.
Auch wenn Ihr Studium noch nicht abgeschlossen ist (siehe nächste Ziffer), müssen diese 72+18 Leistungspunkte nachgewiesen werden, also zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits erbracht sein. - Wenn Sie ein Bachelor-Studium, das die unter 1. bzw. 2. angeführten Voraussetzungen erfüllt, noch nicht abgeschlossen haben, ist eine Zulassung unter Vorbehalt möglich. In Ihrer Bewerbung sollten Sie hierfür nachweisen, dass
- Sie mindestens 150 ECTS-Leistungspunkte erworben haben und
- Sie Ihre Bachelor-Arbeit begonnen (offiziell angemeldet) haben.
Wenn Sie diese Nachweise nicht erbringen können, beschreiben Sie bitte im Rahmen des Motivationsschreibens mit Angabe eines Zeitplans, wie Sie bis zum Ende des ersten Master-Fachsemesters Ihre im Bachelor-Studium offenen Studien- und Prüfungsleistungen erbringen werden und dennoch zugleich im ersten Master-Fachsemester das Master-Studium erfolgreich aufnehmen werden.
Zusätzlich gilt: Wenn Sie Ihre Zugangsqualifikationen nicht in deutscher Sprache erworben haben, müssen Sie im Rahmen der Einschreibung durch ein entsprechendes Sprachzertifikat sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen, siehe Webseite CampsCenter. In der Bewerbung muss es (noch) nicht enthalten sein.
Auswahlverfahren
Es gibt keine „Mindest-Zensur“ für die Zulassung. Im Bewerbungsverfahren konkurrieren Sie mit den anderen Bewerbern:
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Übersteigen die Bewerbungen, die die besonderen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die Anzahl der für den Masterstudiengang Informatik für das Auswahlverfahren zur Verfügung stehenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl wie folgt nach:
a) dem Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses,
b) der inhaltlichen Übereinstimmung des absolvierten Studienganges mit dem Bachelorstudiengang Informatik der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg,
c) den für das Masterstudium Informatik einschlägigen Berufserfahrungen und Auslandsaufenthalten,
d) der schriftlichen Begründung des Studienwunsches insbesondere im Hinblick auf das Interesse an einer wissenschaftlichen Weiterbildung („Motivationsschreiben“).
Dabei werden die Kriterien a) bis d) nach der Notenskala der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik bewertet. Das Kriterium a) wird mit 30 %, die Kriterien b) und c) mit jeweils 25 % und das Kriterium d) mit 20 % gewichtet.
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Verbleiben nach dem Auswahlverfahren noch freie Studienplätze, können weitere gegebenenfalls noch vorhandene Bewerberinnen und Bewerber nach diesem Verfahren zugelassen werden (Nachrücker).
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Die Auswahlentscheidung trifft eine Auswahlkommission, die sich aus drei Lehrenden des Masterstudiengangs Informatik mit Prüferqualifikation zusammensetzt.
Bewerbungsvorgang und einzureichende Unterlagen
Die Bewerbung für den Masterstudiengang Informatik besteht aus zwei Schritten.
Schritt 1: Ausfüllen des Online-Bewerbungsformular und Hochladen der Unterlagen
Sofern Sie noch keinen STiNE-Account haben, legen Sie Sich einen Bewerberaccount in STiNE an. Sie erhalten dann die Zugangsdaten zur Online-Bewerbung per E-Mail.
Nach dem Einloggen in STiNE erreichen Sie das Bewerbungsformular über das Menü "Bewerbung" (oben), dann "Online-Bewerbung" (Navigationsleiste links).
Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt werden. Dazu gehört auch, dass folgende Dokumente als PDF-Dateien in deutscher oder englischer Sprache (bzw. in beglaubigter Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache) hochgeladen werden:
- Ihr Bachelor-Zeugnis, soweit bereits vorhanden, einschließlich einer vollständigen Aufstellung der von Ihnen absolvierten Modulprüfungen (Transcript of Records) sowie einer Studiengangsbeschreibung (Diploma Supplement). Falls Sie ihren Bachelorabschluss nicht an einer deutschen Universität (sondern z.B. an einer deutschen Hochschule für angewandte Wissenschaften, Fachhochschule oder Berufsakademie oder einer universitären Einrichtung im Ausland) erworben haben, fügen Sie bitte auch eine Beschreibung der jeweiligen Kursinhalte und der hierzu verwendeten Literatur bei.
- Falls Sie zum Bewerbungstermin Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, reichen Sie bitte ein Transcript of Records oder andere Belege über die bisher abgeschlossenen Module und erworbenen ECTS-Leistungspunkte sowie - sofern Ihre Bachelor-Arbeit angemeldet ist - eine Bestätigung der Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit ein. Wenn die Anmeldung der Bachelor-Arbeit aus dem Transcript of Records hervorgeht, brauchen Sie hierfür kein Extra-Dokument. Für Bewerber von der Universität Hamburg genügt ein Ausdruck des STiNE-Leistungskontos und der Modulanmeldung der Bachelor-Arbeit.
- Falls Sie Ihren Bachelor-Abschluss im Ausland erworben haben bzw. erwerben werden, kann freiwillig die Einreichung eines Belegs der Umrechnung Ihrer Abschlussnote bzw. Ihres aktuellen Notendurchschnitts ins deutsche Notensystem erfolgen. Diese Umrechnung können Sie bei uni-assist.de beantragen. Akzeptiert werden auch Umrechnungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, der Zeugnisanerkennungsstellen der Länder und APS-Zertifikate der Akademischen Prüfstellen aus China, Vietnam und der Mongolei.
- Eine Darstellung Ihres Werdegangs (gern in Tabellenform) einschließlich der von Ihnen eventuell nach Abschluss der Schulausbildung erworbenen Zeugnisse und Zertifikate. Darunter fallen vor allem Belege für Praxis- und Auslandserfahrungen sowie außerhalb des Studiums absolvierte Kurse und Fortbildungen. Bitte beachten Sie, dass Praxis- und Auslandserfahrungen nur mit entsprechenden Belegen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
- Bestätigung, dass Ihnen bekannt ist, dass im Studiengang M.Sc. Informatik Module enthalten sind, deren Lehrveranstaltungen und Prüfungen in englischer Sprache durchgeführt werden und dass Sie über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen, um wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen folgen, Fachliteratur lesen und die zugehörigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen in englischer Sprache absolvieren zu können. Nutzen Sie dafür bitte dieses Formular.
- Ein eigenständig angefertigtes Motivationsschreiben, in der Sie in englischer Sprache Ihren Studienwunsch und die Wahl der Hochschule begründen sowie Ihre Studienziele darlegen. Falls Ihr Bachelor-Studium noch nicht abgeschlossen und Sie sich mit weniger als 150 Leistungspunkten oder ohne begonnene Bachelor-Arbeit bewerben, sollten Sie außerdem beschreiben, wie Sie Ihr Bachelor-Studium bis zum Beginn Ihres Master-Studiums abzuschließen planen. Falls Sie Ihr Abitur (oder sonstige Berechtigung, mit der Sie Ihr Erststudium aufgenommen haben) nicht an einer deutschsprachigen Schule erworben haben, können Sie das Motivationsschreiben auch in deutscher Sprache einreichen.
Vergessen Sie nicht, dass das Online-Formular nach Fertigstellung aller Angaben und nach dem Hochladen aller Dokumente noch abgeschickt werden muss! Dies muss bis zum 15. Juni (Bewerbung zum Wintersemester) bzw. bis zum 15. Januar (Bewerbung zum Sommersemester) erfolgt sein.
Sofern die hierfür geforderten Bedingungen bei Ihnen vorliegen, können Sie außerdem einen Sonderantrag stellen, damit Sie bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der diesbzüglichen Webseite des CampusCenters.
Schritt 2: Mitteilung der Zulassung und Annahme des Studienplatzes
Die Zulassungsbescheide werden Ende August bzw. Ende Februar an die Bewerber verschickt. Das genaue Datum zur Veröffentlichung der Bescheide entnehmen Sie bitte den Informationen im Rahmen der Online-Bewerbung. Die Bescheide werden Ihnen in Ihrem Bewerber-Account in STiNE unter der Rubrik „Dokumente“ zu den in den Bewerbungsinformationen genannten Terminen elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Einschreibfrist beträgt 7 Tage. Kontrollieren Sie daher auch im Falle einer Ablehnung im Hauptverfahren regelmäßig Ihren Account (mindestens wöchentlich), damit Sie im Fall einer Zulassung im Nachrückverfahren keine Fristen versäumen. Beachten Sie, dass Sie Ihren Studienplatz innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist annehmen müssen, sonst erfolgt eine Vergabe an die im Rangverfahren nächstplatzierten Bewerber.
Relevante rechtliche Grundlagen und weitere Informationen
Zugangssatzungen und Auswahlsatzungen der MIN-Fakultät der Universität Hamburg.
Bitte beachten Sie, dass für Bewerber aus Nicht-EU-Ländern spezifische Fristen und Regelungen gelten; hierzu bitte die Informationen der Abteilung Internationales beachten.
Ansprechpartner
Für Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren können Sie sich gerne an das Studienbüro Informatik wenden.
Tel.: +49 40 428 83-2404 (Johannes Göbel)
E-Mail: studienbuero"AT"informatik.uni-hamburg.de