ITMC-Wahlbereich
Rechtsgrundlage
Die wesentlichen Regelungen zum Wahlbereich finden sich in den Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) in §4 (7): „Der freie Wahlbereich umfasst 6 Leistungspunkte. Der Prüfungsausschuss kann Empfehlungen für den Freien Wahlbereich aussprechen.“
Modulwahl
Die Empfehlungen des Prüfungsausschusses für den Freien Wahlbereich im Masterstudiengang IT-Management und -Consulting lauten, folgende Prinzipien bei der Modulwahl zu beachten:
- Eine sinnvolle Bereicherung des Studienprofils ist zunächst eine sinnvolle fachliche Bereicherung. Als nicht fachlich gelten aus unserer Sicht Lehrveranstaltungen, die ausschließlich überfachliche Grundlagen vermitteln, wie beispielsweise Sprachkurse und Moderations- und Kommunikationstrainings.
- Die fachliche Ergänzung sollte Ihnen Optionen für die Zeit nach dem Master eröffnen. Dies kann entweder eine Vertiefung von Vorkenntnissen in der Informatik oder in Anwendungsfeldern der IT sein bzw. eine aus Interesse gewählte Grundlagenveranstaltung in einem für Sie neuen Themengebiet.
- Bitte berücksichtigen Sie, dass die von Ihnen gewählte Leistung später im Transcript of Records aufgeführt wird und in die Abschlussnote eingeht. Arbeitgeber interessieren sich zunehmend für diese detaillierte Aufstellung.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen offen:
- Module aus den beiden Wahlpflichtbereichen des Masterstudiengangs ITMC, soweit diese noch nicht im jeweiligen Wahlpflichtbereich belegt wurden und in STiNE explizit im freien Wahlbereich angeboten werden
- Module aus dem Wahlpflichtbereich des Bachelorstudiengangs Informatik, soweit diese im Bachelor-Studiengang noch nicht belegt wurden und in STiNE explizit im freien Wahlbereich angeboten werden
- Weitere Lehrangebote der Informatik außerhalb des Wahlpflichtbereiche der Bachelor- und Masterstudiengänge Informatik, die in STiNE explizit im freien Wahlbereich angeboten werden
- Uniweit für freie Wahl geöffnete Module und Kurse anderer Fachbereiche. Üblicherweise sind dies mehrere Hundert Module und Kurse jedes Semester, v.a. Einführungsveranstaltungen aus anderen Fächern, siehe unter "Freier Wahlbereich" in STiNE die Zweige "Studium Generale", "Freier Wahlbereich - Module" und "Freier Wahlbreich - Kurse".
Anmeldung
Über STiNE können Sie alle Module wählen, die für den Freien Wahlbereich von den verschiedenen Fachbereichen der Universität für alle Studierenden zur Verfügung gestellt werden.
Bitte beachten Sie dabei:
- Wenn Sie Module aus anderen Fachbereichen belegen möchten, berücksichtigen Sie hierbei:
- Es können unterschiedliche Anmeldefristen zu den Modulen gelten.
- Es kann verpflichtende oder empfohlene Modulvoraussetzungen geben, die Sie (noch) nicht erfüllen.
- Sie können ein Modul nur einmal belegen. Eine Doppelbelegung von Modulen, die bereits im Pflicht- oder im Wahlpflichtbereich belegt wurden, ist nicht möglich. Module, die Sie im Rahmen des Bachelorstudiums abgeschlossen haben, können nicht noch einmal in einem konsekutiven Masterstudium belegt werden.
- Wenn Sie Module in STiNE wählen, müssen Sie sich bei der Wahl des Moduls verbindlich über die Zuordnung entscheiden, also ob Sie ein Wahlpflichtmodul im betreffenden Wahlpflichtbereich oder im Freien Wahlbereich einbringen. Ein späterer Wechsel der Zuordnung ist nicht möglich. Die Entscheidung, ob das Modul, das Sie wählen möchten, im Wahlpflichtbereich oder im Freien Wahlbereich angerechnet werden soll, treffen Sie, indem Sie das Modul in STiNE über den entsprechenden Weg „Wahlpflichtbereich“ oder „Freier Wahlbereich“ wählen.
Benotung
Ihre Noten der Module im freien Wahlbereich gehen (seit Studienstart WiSe 2013/14) nicht in die Abschlussnote ein. Sie können im Freien Wahlbereich auch unbenotete Module belegen.
Fehlversuche und Wechsel von Modulen
Beachten Sie, dass auch im Freien Wahlbereich gilt, dass nach vier Fehlversuchen im selben Modul ihr Studium endgültig nicht bestanden ist. Spätestens nach drei Fehlversuchen sollten Sie also Betracht ziehen, ggf. den Abschluss des betroffenen Moduls nicht weiter zu verfolgen und lieber andere Module zu belegen. Fehlversuche werden pro Modul gezählt.
Umgang mit „überzähligen“ Leistungspunkten
Wenn Sie im Freien Wahlbereich Module im Umfang von 6 LP oder mehr absolviert haben, dann können Sie keine weiteren Module in den Freien Wahlbereich einbringen. Wenn die im Freien Wahlbereich gewählten Module etwas größer sind als 6 LP, dann werden die überschüssigen LP des zuletzt gewählten Wahlmoduls abgeschnitten.
Die überzähligen Leistungspunkte werden in Ihrem Studienverlauf im Bereich „Zusätzliche Leistungen“ angezeigt. Dieser Bereich wird nur im Transcript of Records, aber nicht im Zeugnis ausgewiesen. Hier werden ebenfalls diejenigen Module ausgewiesen, die Sie ggf. über die notwendige Gesamtpunktzahl von 120 LP hinaus absolviert haben.
Werden in einem Wahlpflichtbereich mehr als die erforderlichen Leistungspunkte erbracht, können die überzähligen Leistungspunkte im Freien Wahlbereich angerechnet werden.