Wirtschaftsinformatik Wahlbereich
Rechtsgrundlage
Die wesentlichen Regelungen zum Wahlbereich finden sich in den Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) in §4 (7): „Der Freie Wahlbereich umfasst 6 Leistungspunkte. Der Gemeinsame Ausschuss kann hierfür Empfehlungen beschließen.“
Modulwahl
Die Empfehlungen des Prüfungsausschusses für den Freien Wahlbereich im Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik lauten:
- Module aus dem Wahlpflichtbereich des Masterstudiengangs Wirtschaftsinformatik, soweit diese noch nicht in Wahlpflichtbereich oder der Spezialisierung belegt wurden und in STiNE explizit im freien Wahlbereich angeboten werden
- Weitere Module der Masterstudiengänge des Fachbereichs Informatik, soweit die Studierenden die
Voraussetzungen für diese Module erfüllen und die Anbieter sie für Studierende der Wirtschaftsinformatik öffnen (siehe ebenfalls Angebot in STiNE) - Weitere Module der Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Informatik, soweit die Anbieter sie für Studierende der Wirtschaftsinformatik öffnen (siehe ebenfalls Angebot in STiNE) und die Module im Bachelor-Studium nicht belegt wurden
Achtung: Bachelor-Module aus der BWL dürfen nicht belegt werden. - Uniweit für freie Wahl geöffnete Module und Kurse anderer Fachbereiche außer Informatik und BWL. Üblicherweise sind dies mehrere Hundert Module und Kurse jedes Semester, v.a. Einführungsveranstaltungen aus anderen Fächern, siehe unter "Freier Wahlbereich" in STiNE die Zweige "Studium Generale", "Freier Wahlbereich - Module" und "Freier Wahlbreich - Kurse".
Sie können aber über diese Empfehlungen hinaus auch andere Module belegen, sofern die Anmeldung möglich ist (siehe unten).
Anmeldung
Über STiNE können Sie alle Module wählen, die für den Freien Wahlbereich von den verschiedenen Fachbereichen der Universität für alle Studierenden zur Verfügung gestellt werden.
Bitte beachten Sie dabei:
- Wenn Sie Module aus anderen Fachbereichen belegen möchten, berücksichtigen Sie hierbei:
- Es können unterschiedliche Anmeldefristen zu den Modulen gelten.
- Es kann verpflichtende oder empfohlene Modulvoraussetzungen geben, die Sie (noch) nicht erfüllen.
- Bachelor-Module der BWL können im Masterstudiengang im Freien Wahlbereich generell nicht gewählt werden.
- Sie können ein Modul nur einmal belegen. Eine Doppelbelegung von Modulen, die bereits im Pflicht- oder im Wahlpflichtbereich belegt wurden, ist nicht möglich. Die gilt auch für Module mit wechselnden Themen wie WI-MA-P (Projekt) oder WI-MA-S (Studie).
- Wenn Sie Module in STiNE wählen, müssen Sie sich bei der Wahl des Moduls verbindlich über die Zuordnung entscheiden, also ob Sie ein Wahlpflichtmodul im Wahlpflichtbereich, in der Spezialisierung oder im Freien Wahlbereich einbringen. Ein späterer Wechsel der Zuordnung ist nicht möglich. Die Entscheidung, ob das Modul, das Sie wählen möchten, im Wahlpflichtbereich, in der Spezialisierung oder im Freien Wahlbereich angerechnet werden soll, treffen Sie, indem Sie das Modul in STiNE über den entsprechenden Weg „Wahlpflichtbereich“, „Spezialisierung“ oder „Freier Wahlbereich“ wählen.
Benotung
Ihre Noten der Module im freien Wahlbereich gehen (seit Studienstart WiSe 2013/14) nicht in die Abschlussnote ein. Sie können im Freien Wahlbereich auch unbenotete Module belegen.
Fehlversuche und Wechsel von Modulen
Beachten Sie, dass auch im Freien Wahlbereich gilt, dass nach vier Fehlversuchen im selben Modul ihr Studium endgültig nicht bestanden ist. Spätestens nach drei Fehlversuchen sollten Sie also Betracht ziehen, ggf. den Abschluss des betroffenen Moduls nicht weiter zu verfolgen und lieber andere Module zu belegen. Fehlversuche werden pro Modul gezählt.
Umgang mit „überzähligen“ Leistungspunkten
Wenn Sie im Freien Wahlbereich Module im Umfang von 6 LP oder mehr absolviert haben, dann können Sie keine weiteren Module in den Freien Wahlbereich einbringen. Wenn die im Freien Wahlbereich gewählten Module etwas größer sind als 6 LP, dann werden die überschüssigen LP des zuletzt gewählten Wahlmoduls abgeschnitten.
Die überzähligen Leistungspunkte werden in Ihrem Studienverlauf im Bereich „Zusätzliche Leistungen“ angezeigt. Dieser Bereich wird nur im Transcript of Records, aber nicht im Zeugnis ausgewiesen. Hier werden ebenfalls diejenigen Module ausgewiesen, die Sie ggf. über die notwendige Gesamtpunktzahl von 120 LP hinaus absolviert haben.
Werden in der Spezialisierung mehr als die erforderlichen Leistungspunkte erbracht, können die überzähligen Leistungspunkte im Wahlplichtbereich oder (wenn auch der Wahlplichtbereich schon ausreichend viele Punkte hat) im Freien Wahlbereich angerechnet werden. Werden im Wahlpflichtbereich mehr als die erforderlichen Leistungspunkte erbracht, können die überzähligen Leistungspunkte im Freien Wahlbereich angerechnet werden.