Bewerbung und Zulassung zum Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik
Bewerbung
Eine Bewerbung ist jeweils zum Wintersemester möglich. Bewerbungen für den Masterstudiengang werden in der Zeit vom 1. Juni bis zum 15. Juli angenommen.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Online-Bewerbung auch schriftliche Unterlagen eingereicht werden müssen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie weiter unten auf dieser Seite.
Zulassungsvoraussetzungen
Für eine Zulassung zum Master-Studiengang Wirtschschaftsinformatik an der Universität Hamburg benötigen Sie einen Abschluss in dem Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik der Universität Hamburg oder ein Abschluss in einem anderen Bachelorstudiengang, sofern Studienleistungen im Umfang von mindestens je 30 Leistungspunkten in Wirtschaftswissenschaften und Informatik, die dem Curriculum des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsinformatik vergleichbar sind, nachgewiesen werden.
Wenn Sie ein Bachelor-Studium, das diese Voraussetzungen erfüllt, noch nicht abgeschlossen haben, ist eine Zulassung unter Vorbehalt möglich. In Ihrer Bewerbung sollten Sie hierfür nachweisen, dass
- Sie mindestens 150 ECTS-Leistungspunkte erworben haben und
- Sie Ihre Bachelor-Arbeit begonnen (offiziell angemeldet) haben.
Wenn Sie diese Nachweise nicht erbringen können, beschreiben Sie bitte im Rahmen des Motivationsschreibens mit Angabe eines Zeitplans, wie Sie bis zum Ende des ersten Master-Fachsemesters Ihre im Bachelor-Studium offenen Studien- und Prüfungsleistungen erbringen werden und dennoch zugleich im ersten Master-Fachsemester das Master-Studium erfolgreich aufnehmen werden.
Zusätzlich gilt: Wenn Sie Ihre Zugangsqualifikationen nicht in deutscher Sprache erworben haben, müssen Sie durch ein entsprechendes Sprachzertifikat sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen. Beachten Sie, dass das Sprachzertifikat noch nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung an den Fachbereich Informatik (siehe Schritt 2, unten) gesandt werden muss; erst bis zum Studienbeginn muss es im CampusCenter eingereicht werden.
Auswahlverfahren
Es gibt keine „Mindest-Zensur“ für die Zulassung. Im Bewerbungsverfahren konkurrieren Sie mit den anderen Bewerbern:
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Übersteigen die Bewerbungen, die die besonderen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die Anzahl der für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik für das Auswahlverfahren zur Verfügung stehenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl wie folgt nach:
a) dem Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses,
b) der inhaltlichen Übereinstimmung des absolvierten Studienganges mit dem Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg,
c) den für das Masterstudium Wirtschaftsinformatik einschlägigen Berufserfahrungen und Auslandsaufenthalten,
d) der schriftlichen Begründung des Studienwunsches insbesondere im Hinblick auf das Interesse an einer wissenschaftlichen Weiterbildung („Motivationsschreiben“).
Dabei werden die Kriterien a) bis d) nach der Notenskala der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik bewertet. Das Kriterium a) wird mit 30 %, die Kriterien b) und c) mit jeweils 25 % und das Kriterium d) mit 20 % gewichtet.
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Verbleiben nach dem Auswahlverfahren noch freie Studienplätze, können weitere gegebenenfalls noch vorhandene Bewerberinnen und Bewerber nach diesem Verfahren zugelassen werden (Nachrücker).
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Die Auswahlentscheidung trifft eine Auswahlkommission, die sich aus drei Lehrenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsinformatik mit Prüferqualifikation zusammensetzt.
Bewerbungsvorgang und einzureichende Unterlagen
Die Bewerbung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik besteht aus 3 Schritten. Alle drei Schritte sind zwingend. Nur Bewerbungen, in denen sowohl Schritt 1 als auch Schritt 2 vor dem Ende der Bewerbungsfrist durchgeführt wurden, werden für die Auswahl berücksichtigt.
Schritt 1: Ausfüllen des Online-Formulars
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Sofern Sie noch keinen STiNE-Account haben, legen Sie Sich einen Bewerberaccount in STiNE an. Sie erhalten dann die Zugangsdaten zur Online-Bewerbung per E-Mail.
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Nach dem Einloggen in STiNE erreichen Sie das Bewerbungsformular über das Menü "Bewerbung" (oben), dann "Online-Bewerbung" (Naviationsleiste links). Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.
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Nach Fertigstellung und elektronischem Abschicken der Online-Bewerbung, drucken Sie die Zusammenfassung der Online-Bewerbung bitte aus. Diese ist von Ihnen unterschrieben in Papierform (als Ausdruck gern unter Verwendung von Vor- und Rückseite der selben Blätter) mit den in Schritt 2 genannten Unterlagen einzureichen.
Schritt 2: Einsenden der Bewerbungsunterlagen
Bitte reichen Sie von allen Zeugnissen und sonstigen Dokumenten nur Fotokopien, keine Originale ein; eine Prüfung der Übereinstimmung der eingesandten Kopien mit den Originalen erfolgt im Falle der Zulassung bei der Einschreibung. Für alle nicht in deutscher oder englischer Sprache verfassten Dokumente müssen beglaubigte Übersetzungen vorgelegt werden.
Senden Sie bitte die folgenden Unterlagen (in Papierform) an die unten angeführte Bewerbungsanschrift:
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Unterschriebener Ausdruck des Online-Bewerbungsformulars (siehe Schritt 1)
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Ihr Bachelor-Zeugnis, einschließlich einer vollständigen Aufstellung der von Ihnen absolvierten Modulprüfungen (Transcript of Records) sowie – soweit verfügbar – einer Studiengangsbeschreibung (Diploma Supplement).
oder:
Wer zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vorweisen kann, kann im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden, wenn ein aktuelles Transcript of Records, das die aktuelle Durchschnittsnote ausweist, eingereicht wird. Für Bewerber von der Universität Hamburg genügt hier ein Ausdruck des STiNE-Leistungskontos und der Modulanmeldung der Bachelor-Arbeit.
Achtung: Für eine endgültige Zulassung zum Masterstudium muss Ihr Bachelorzeugnis spätestens bis zum Ende des ersten Semesters nachgereicht werden. - Falls Sie Ihren Bachelor-Abschluss im Ausland erworben haben bzw. erwerben werden, wird außerdem die Einreichung eines Belegs der Umrechnung Ihrer Abschlussnote bzw. Ihres aktuellen Notendurchschnitts ins deutsche Notensystem empfohlen. Diese Umrechnung können Sie bei uni-assist.de beantragen. Akzeptiert werden auch Umrechnungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, der Zeugnisanerkennungsstellen der Länder und APS-Zertifikate der Akademischen Prüfstellen aus China, Vietnam und der Mongolei. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der diesbezüglichen Webseite des CampusCenters.
- Einen tabellarischen Lebenslauf einschließlich der von Ihnen eventuell nach Abschluss der Schulausbildung erworbenen Zeugnisse und Zertifikate (insb. auch Berufserfahrung und Auslandsaufenthalte).
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Eine von Ihnen eigenständig angefertigte Ausarbeitung in englischer Sprache, in der Sie Ihren Studienwunsch und die Wahl der Hochschule begründen, sowie Ihre Studienziele darlegen („Motivationsschreiben“). Falls Sie Ihr Abitur nicht an einer deutschsprachigen Schule erworben haben, können Sie diese Ausarbeitung auch in deutscher Sprache einreichen.
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Ein formloses Schreiben, in dem Sie bestätigen, über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache zu verfügen, um wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen folgen, Fachliteratur lesen und die dazugehörigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen ggf. auch in englischer Sprache absolvieren zu können.
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Falls Sie Ihren Bachelorabschluss nicht an einer deutschen Universität (sondern z.B. an einer deutschen Hochschule für angewandte Wissenschaften, Fachhochschule, Berufsakademie) oder einer universitären Einrichtung im Ausland erworben haben, fügen Sie bitte auch eine Beschreibung der jeweiligen Kursinhalte bei (Modulbeschreibungen/Modulhandbuch).
Achtung: Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens am 15. Juli bei uns eingehen, ein späterer Eingang (selbst, falls der Poststempel auf den 15. Juli lautet) genügt nicht.
Verzichten Sie im Interesse von Umweltschutz und Kostenersparnis bitte gern auf die Verwendung von Bewerbungsmappen, Ordnern oder ähnlichem - ein fester Umschlag aus Papier oder Pappe, in dem die o.g. Papier-Unterlagen Platz haben, ist ausreichend.
Sofern die hierfür geforderten Bedingungen bei Ihnen vorliegen, können Sie außerdem parallel zu Schritt 2 einen Sonderantrag stellen, damit Sie bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der diesbzüglichen Webseite des CampusCenters.
Schritt 3: Mitteilung der Zulassung und Annahme des Studienplatzes
Die Zulassungsbescheide werden Ende August an die Bewerber verschickt. Das genaue Datum zur Veröffentlichung der Bescheide entnehmen Sie bitte den Informationen im Rahmen der Online-Bewerbung. Die Bescheide werden in Ihnen in Ihrem Bewerber-Account in STiNE unter der Rubrik „Dokumente“ zu den in den Bewerbungsinformationen genannten Terminen elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Einschreibfrist im Hauptverfahren beträgt 14 Tage, im Nachrückverfahren 7 Tage. Kontrollieren Sie daher auch im Falle einer Ablehnung im Hauptverfahren regelmäßig Ihren Account (mindestens wöchentlich), damit Sie im Fall einer Zulassung im Nachrückverfahren keine Fristen versäumen. Beachten Sie, dass Sie Ihren Studienplatz innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist annehmen müssen, sonst erfolgt eine Vergabe an die im Rangverfahren nächstplatzierten Bewerber.
Zur Annahme des Studienplatzes, insbesondere bezüglich der dafür notwendigen Dokumente, beachten Sie bitte die Checkliste des Campus-Centers für Immatrikulation in einem Masterstudiengang mit Bewerbung in Papierform.
Relevante rechtliche Grundlagen und weitere Informationen
Zugangssatzungen und Auswahlsatzungen der MIN-Fakultät der Universität Hamburg.
Bitte beachten Sie, dass für Bewerber aus Nicht-EU-Ländern spezifische Fristen und Regelungen gelten; hierzu bitte die Informationen der Abteilung Internationales beachten.
Bewerbungsanschrift
Universität Hamburg
Fachbereich Informatik
Studienbüro
Auswahlkommission Master Wirtschaftsinformatik
Vogt-Kölln-Straße 30
22527 Hamburg
Ansprechpartner
Für Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren können Sie sich gerne an das Studienbüro Informatik wenden.
Tel.: +49 40 428 83-2404 (Johannes Göbel)
E-Mail: studienbuero"AT"informatik.uni-hamburg.de