SSE-Wahlbereich
Rechtsgrundlage
Die wesentlichen Regelungen zum Anwendungsgebiet bzw. Freiem Wahlbereich (finden sich in den Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) in §4 (6): „Der Freie Wahlbereich hat einen Umfang von 24 Leistungspunkten. Der Prüfungsausschuss kann Empfehlungen für den Freien Wahlbereich aussprechen.“
Modulwahl
Die Empfehlungen des Prüfungsausschusses für den Freien Wahlbereich im Bachelorstudiengang SSE lauten:
- Module aus dem Wahlpflichtbereich des Bachelorstudiengangs SSE, soweit diese noch nicht in einem Wahlpflichtbereich belegt wurden und in STiNE explizit im freien Wahlbereich angeboten werden
- Weitere Lehrangebote der Informatik außerhalb des Wahlpflichtbereich des Bachelorstudiengangs SSE, die in STiNE explizit im freien Wahlbereich angeboten werden
- Einführungsveranstaltungen aus anderen Fachbereichen, soweit die jeweiligen Anbieter diese für SSE-Studierende öffnen (ggf. beim Veranstalter oder dem jeweiligen Studienbüro erfragen)
Sie können aber über diese Empfehlungen hinaus auch andere Module belegen, sofern die Anmeldung möglich ist (siehe unten).
Anmeldung
Über STiNE können Sie alle Module wählen, die für den Freien Wahlbereich von den verschiedenen Fachbereichen der Universität für alle Studierenden zur Verfügung gestellt werden.
Bitte beachten Sie dabei:
- Wenn Sie Module aus anderen Fachbereichen belegen möchten, berücksichtigen Sie hierbei:
- Es können unterschiedliche Anmeldefristen zu den Modulen gelten.
- Es kann verpflichtende oder empfohlene Modulvoraussetzungen geben, die Sie (noch) nicht erfüllen.
- Soweit die Module nicht in STiNE für den Freien Wahlbereich geöffnet sind, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Lehreinheit, dass Sie diese Veranstaltung belegen dürfen und dass Sie entsprechend geprüft werden. Bitte nutzen Sie zur Anmeldung zu dieser Lehrveranstaltung die Support-Funktion in STiNE.
- Mastermodule der Informatik können im Bachelorstudiengang im Freien Wahlbereich generell nicht gewählt werden.
- Sie können ein Modul nur einmal belegen. Eine Doppelbelegung von Modulen ist nicht möglich, auch nicht im Fall von Modulen mit wechselnden Themen wie InfB-Prak/SSE (Softwareentwicklungspraktikum), InfB-Prak (Praktikum), InfB-Sem (Seminar Informatik) oder InfB-Proj (Projekt).
- Wenn Sie Module in STiNE wählen, müssen Sie sich bei der Wahl des Moduls über die Zuordnung entscheiden, also ob Sie ein Wahlpflichtmodul im Wahlpflichtbereich oder im Freien Wahlbereich einbringen. Die Entscheidung, ob das Modul, das Sie wählen möchten, im Wahlpflichtbereich oder im Freien Wahlbereich angerechnet werden soll, treffen Sie, indem Sie das Modul in STiNE über den entsprechenden Weg „Wahlpflichtbereich“ oder „Freier Wahlbereich“ wählen.
- Module, die Sie im Rahmen des Bachelorstudiums im Freien Wahlbereich belegen, können nicht noch einmal in einem konsekutiven Masterstudium belegt werden.
Benotung
Ob die Noten Ihrer Module im freien Wahlbereich in die Abschlussnote eingehen, hängt vom Jahr Ihres Studienstarts ab:
- Studienstart ab WS 2013/14:
Ihre Noten der Module im freien Wahlbereich gehen nicht in die Abschlussnote ein. Sie können im Freien Wahlbereich auch unbenotete Module belegen. - Studienstart vor dem WS 2013/14:
Ihre Noten der Module im freien Wahlbereich gehen in die Abschlussnote ein. Sie können im Freien Wahlbereich auch unbenotete Module belegen, die dann in der Abschlussnote nicht berücksichtigt werden.
Fehlversuche und Wechsel von Modulen
Beachten Sie, dass auch im Freien Wahlbereich gilt, dass nach vier Fehlversuchen im selben Modul ihr Studium endgültig nicht bestanden ist. Spätestens nach drei Fehlversuchen sollten Sie also Betracht ziehen, ggf. den Abschluss des betroffenen Moduls nicht weiter zu verfolgen und lieber andere Module zu belegen. Fehlversuche werden pro Modul gezählt.
Umgang mit „überzähligen“ Leistungspunkten
Wenn Sie im Freien Wahlbereich Module im Umfang von 24 LP oder mehr absolviert haben, dann können Sie keine weiteren Module in den Freien Wahlbereich einbringen. Wenn die im Freien Wahlbereich gewählten Module etwas größer sind als 24 LP, dann werden die überschüssigen LP des zuletzt gewählten Wahlmoduls abgeschnitten.
Die überzähligen Leistungspunkte werden in Ihrem Studienverlauf im Bereich „Zusätzliche Leistungen“ angezeigt. Dieser Bereich wird nur im Transcript of Records, aber nicht im Zeugnis ausgewiesen. Hier werden ebenfalls diejenigen Module ausgewiesen, die Sie ggf. über die notwendige Gesamtpunktzahl von 180 LP hinaus absolviert haben.
Werden im Wahlpflichtbereich mehr als die erforderlichen Leistungspunkte erbracht, können die überzähligen Leistungspunkte im Freien Wahlbereich angerechnet werden.