Hinweise für Lehrende
Diese Informationen sind für Lehrende am Fachbereich Informatik bestimmt. Bitte beachten Sie auch die Infos zu den Terminen und zu Abschlussarbeiten (siehe Studienbüro) sowie zur internen Lehreplanung (siehe Service - Intranet).
Für neue Lehrende am Fachbereich Informatik haben wir die wichtigsten Informationen für den Start in einer Checkliste zusammengestellt.
Was ist STiNE?
STiNE ist die campusweit integrierte Software, mit der die Studierenden-, Lehrveranstaltungs- und Prüfungsverwaltung an der Universität Hamburg miteinander verbunden werden. Alle Studierenden, Lehrenden, Prüferinnen und Prüfer sowie die Verwaltung benötigen einen STiNE-Zugang.
Ich bin neu am Fachbereich. Wie bekomme ich einen STiNE-Account?
Den Zugang zum STiNE-Account erhalten Sie über Ihre sog. Benutzer-Kennung (B-Kennung). Die Zugangsdaten (Benutzerkennung, Initialkennwort und iTAN-Liste) werden Ihnen vom Regionalen Rechenzentrum auf dem Postweg zugesandt.
Die Freischaltung des STiNE-Zugangs veranlasst das Studienbüro Informatik für Sie. Bitte senden Sie uns zu diesem Zweck eine E-Mail an studienbuero.inf"AT"uni-hamburg.de.
Bitte beachten Sie auch unsere Checkliste für neue Lehrende am Fachbereich Informatik.
Wozu benötige ich die iTAN?
Die Bestätigung rechtwirksamer Transaktionen durch die Eingabe einer iTAN dient dem Datenschutz. Sie benötigen iTANs zur Durchführung folgender Transaktionen in STiNE:
- Änderung Ihres Kennworts,
- Freigabe von Prüfungsergebnissen,
- Anforderung einer neuen iTAN-Liste.
Bitte beachten Sie: Jede iTAN kann nur einmal verwendet werden.
Sie finden STiNE unter folgender URL: https://www.stine.uni-hamburg.de/
Bitte geben Sie Ihre Benutzerkennung und Ihr Kennwort ein und klicken Sie auf „Anmelden“. Beim ersten Login nach Erhalt Ihrer Benutzerkennung ändern Sie bitte das Initialkennwort. Weitere Kennwortänderungen sind jederzeit möglich.
Wo finde ich was in STiNE?
Die Reiter in der hellgrau unterlegten Menüleiste führen Sie zu den entsprechenden Unterseiten. Ein paar Beispiele:
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Unter „Lehre“ finden Sie Ihre Lehrveranstaltungen und Prüfungen.
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Unter „Termine“ können Sie Ihre in STiNE hinterlegten Lehrveranstaltungstermine und z.T. auch Ihre Prüfungstermine (Klausurtermine) einsehen (Tagesplan, Wochenplan, Monatsplan).
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Unter „Benutzerkonto“ können Sie Ihre persönlichen Daten bearbeiten und z.B. Ihr Kennwort ändern. Hier richten Sie auch die E-Mail-Weiterleitung ein.
Warum benötige ich eine E-Mail-Weiterleitung in STiNE?
Zu jedem STiNE-Account wird auch eine STiNE-Mail-Adresse der Universität Hamburg eingerichtet. Wichtiger Hinweis: Gemeint ist nicht Ihre „...@informatik.uni-hamburg.de“-Adresse!
Wir empfehlen Ihnen, sich die Nachrichten aus Ihrem STiNE-Account weiterleiten zu lassen. Die Weiterleitung können Sie einrichten unter „Benutzerkonto“ ⇒ „Ändern“ (oben rechts).
Wo finde ich Unterstützung bei Fragen zum Umgang mit STiNE?
z.B. Hilfe bei Sperrung des Kennworts oder fehlender iTAN-Liste
In diesen Fällen können Sie an das STiNE-Team im Regionalen Rechenzentrum (Schlüterstraße 70, Raum 121) wenden. Gegen Vorlage des Personalausweises erhalten Sie dort Ihre fehlenden Zugangsdaten. Bitte haben Sie Verständnis, dass es aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich ist, Zugangsdaten und iTAN-Listen per E-Mail oder telefonisch zu übermitteln.
Sie erreichen die Kolleginnen und Kollegen des STiNE-Teams des RRZ telefonisch unter:
Telefon: 428 38–4474
Montag bis Freitag: 8:30–18:00 Uhr
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Fragen an das STiNE-Team mit Hilfe eines elektronischen Formulars zu richten oder Probleme mitzuteilen. Sie können das Supportformular aufrufen und Ihr Anliegen schildern. Die Kolleginnen und Kollegen des STiNE-Teams werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen bei der Lösung Ihres Problems behilflich sein.
Das Team des Studienbüros Informatik steht Ihnen ebenfalls jederzeit bei Fragen rund um STiNE zur Verfügung. Bitte schreiben Sie eine E-Mail an studienbuero.inf"AT"uni-hamburg.de.
Informationen zu Lehrveranstaltungen
Wo finde ich meine Lehrveranstaltungen in STiNE?
Unter dem Reiter „Lehre“ in der Menüleiste finden Sie Ihre Lehrveranstaltungen. Bitte beachten Sie: Es ist immer das aktuelle Semester eingestellt. Veranstaltungen aus früheren und folgenden Semestern rufen Sie auf, indem Sie im Auswahlfenster das entsprechende Semester einstellen und „Aktualisieren“
Wie kann ich die Veranstaltungsbeschreibung eingeben oder ändern?
Wenn Sie sich als Dozent/in oder Stellvertretung in STiNE eingeloggt haben, gehen Sie auf den Reiter „Lehre“. Dann wählen Sie die entsprechende Veranstaltung aus. Bitte achten Sie darauf, dass das richtige Semester ausgewählt ist. Details finden Sie in der Anleitung für die Eingabe von KVV-Infos.
Nun können Sie den Reiter „Veranstaltungsbeschreibungen“ anklicken und die Veranstaltungsdaten bearbeiten. Im linken Feld klicken Sie den Eintrag (z.B. Kommentare/Inhalte) an, den Sie bearbeiten wollen. Die Bearbetung ist nur möglich, solange die Freigabe für das Online-Vorlesungsverzeichnis noch nicht erfolgt ist.
Zur Gestaltung (z.B. Fettdruck, Aufzählung etc.) können Sie die Short-Cuts verwenden. Bitte geben Sie – wenn möglich – auch eine englische Textfassung ein. (Hinweis: Da STiNE derzeit keine englischsprachige Version des Vorlesungsverzeichnisses ausgeben kann, geben Sie bitte die englischsprachigen Informationen zusätzlich auch im Fenster „Sprache: Deutsch“ ein.)
Bitte nach jedem Eintrag speichern. Über den Button „Druckansicht“ können Sie eine Druckversion ansehen und ausdrucken.
Warum kann ich die Veranstaltungsbeschreibung plötzlich nicht mehr ändern?
Die Freigabe für das Online-Vorlesungsverzeichnis ist erfolgt.
Die Online-Vorlesungsverzeichnisse in STiNE werden jeweils am 01.02. für das Sommersemester bzw. am 01.08. für das Wintersemester eines Jahres veröffentlicht.
Sie können für Ihre Lehrveranstaltungen Kommentare, Literaturangaben etc. in STiNE hinterlegen. Die Eingabe von Veranstaltungsbeschreibung ist möglich bis kurz vor Veröffentlichung des Online-Vorlesungsverzeichnisses (bitte die Hinweis-Mail des Studienbüros beachten.) Nach der Freigabe sind keine Änderungen durch Lehrende mehr möglich. Sollten Sie nach der Freigabe noch dringende Korrekturen o.Ä. vornehmen müssen, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.
Warum hat meine Veranstaltungen eine maximale Teilnehmerzahl und warum ist die je nach Veranstaltung unterschiedlich?
Die Gruppengrößen für die Seminare, Projekte, Proseminare und Übungsgruppen wurden ursprünglich im Rahmen der Einführung und Akkreditierung der Informatik-Studiengänge festgelegt. Die begrenzte Gruppengröße sollte damals eine ideale Betreuungsrelation für die Studierenden sicherstellen. Durch die restriktiven Vorgaben der Behörde und des Präsidiums im Rahmen der Festsetzung der Curricularnormwerte (damit wird die Betreuungsrelation für die einzelnen Studiengänge begrenzt) konnten diese idealen Betreuungsrelationen nicht realisiert werden. Die gegenwärtigen maximalen Gruppengrößen sind ein Kompromiss zwischen gewünschter Betreuungsrelation auf der einen Seite und begrenzter Lehrkapazität und aktuellen Studierendenzahlen auf der anderen Seite. Diese entsprechenden Gruppengrößen werden in STiNE vom Studienbüro als Default voreingestellt. Wenn die Veranstalter bereit sind, auch mehr TeilnehmerInnen zu nehmen, können Sie dieses dem Studienbüro (Frau Peters) mitteilen.
Wo finde ich die Teilnehmerlisten?
Wählen Sie die Lehrveranstaltung aus. Bitte achten Sie darauf, dass das richtige Semester ausgewählt ist. Klicken Sie oben rechts auf „Teilnehmer“.
Sie erhalten die Studierendenliste Ihrer Lehrveranstaltung mit der Angabe aller angemeldeten und zugelassenen TeilnehmerInnen. Die „Erweiterte Liste“ zeigt Ihnen weitere Informationen zu den einzelnen Studierenden, z.B. den Studiengang.
Für die Inaktiv-Setzung von Studierenden setzen sie den jeweiligen Haken in derSpalte „Inaktiv setzen“.
Wie kommen die Studierenden auf die Teilnehmerliste?
Generell gilt: Studierende müssen sich während der Anmeldephasen über STiNE zu den Modulen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden. Die Anmeldephasen werden zentral festgelegt und auf der STiNE-Seite Anmeldephasen, auf der Website des Fachbereichs Informatik sowie auf auf den Seiten des Studienbüros kommuniziert.
Die STiNE-Anmeldephase funktioniert nach Prioritätsprinzip. Die Anmeldungen können während der Laufzeit der Anmeldephase vorgenommen werden. Der Zeitpunkt der Anmeldung spielt keine Rolle. Die Studierenden geben Prioritäten für ihre Anmeldungen an; die Zuteilung erfolgt durch Listenschluss nach dem Rankingverfahren der Priorisierungen und im weiteren durch Zufallsprinzip (durch STiNE).
Die Ummelde- und Korrekturphase wurde vor den Beginn der Veranstaltungen gelegt. Diese Phase funktioniert nach dem „Windhundprinzip“ mit sofortiger Platzvergabe (First come - first served).
Studierende wollen an meiner Veranstaltung teilnehmen, stehen aber nicht auf der Teilnehmerliste
Generell gilt: Studierende müssen sich während der Anmeldephasen über STiNE zu den Modulen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden. Sollten Sie Studierende zusätzlich in Ihrer Lehrveranstaltung aufnehmen wollen, schicken Sie eine E-Mail mit den Angaben zur Lehrveranstaltung (LV-Nummer, LV-Name), den Namen der Studierenden und den Matrikelnummern an studienbuero.inf"AT"uni-hamburg.de.
Was bedeutet der Status „Hörer“ in der Teilnehmerliste?
Grundsätzlich besteht für Studierende die Möglichkeit, neben für das Studium erforderlichen Lehrveranstaltungen weitere Veranstaltungen ohne Prüfungsabsicht zu besuchen.
Auch nach Umstellung auf die Bachelor- und Masterstudiengänge sollen Studierende sich im Humboldt'schen Sinne der Freiheit der Lehre als Hörer zu Lehrveranstaltungen anmelden können.
Höreranmeldungen definieren sich dadurch, dass die betreffenden Studierenden ohne Prüfungsabsicht und -berechtigung an der Veranstaltung teilnehmen.
Was mache ich, wenn Studierende auf der Teilnehmerliste stehen, aber nicht erschienen sind? Was mache ich, wenn Studierende auf der Teilnehmerliste stehen, aber die Studienleistung nicht erbracht haben (z.B. den Übungsabschluss)? Was bedeutet „Inaktiv-Setzen“, welche Konsequenz hat das genau?
Die Standardeinstellung für zu einer Veranstaltung angemeldete Studierende in STiNE ist „aktiv“ und führt zur Anerkennung der Studienleistungen. Studienleistungen sind insbesondere auch die Übungsabschlüsse in den Informatikmodulen.
Das Setzen auf „inaktiv“ bei Studierenden, die nicht zur Lehrveranstaltung erschienen sind oder die die Studienleistung nicht erfüllt haben, führt dazu, dass das Modul insgesamt nicht abgeschlossen wird. Die Studierenden müssen diesen Modulbaustein erneut belegen, um das Modul abzuschließen. Die Inaktiv-Setzung ist damit ähnlich wie die Noteneingabe bei Prüfungsleistungen eine gemäß Rollenkatalog eine Aufgabe der Lehrenden/Prüfenden.
Studierende werden wie folgt in einer Veranstaltung auf den Status „inaktiv“ gesetzt:
Lehre ⇒ Veranstaltungen ⇒ Semester wählen ⇒ Lehrveranstaltung wählen ⇒ „Teilnehmer“ ⇒ „Teilnahme“ ⇒ Haken setzen (Sie können mehrere Studierende in einer Aktion anhaken) ⇒ „Speichern“ ⇒ TAN-Eingabe ⇒ „Abschicken“.
Diese Änderung kann nur einmalig von der/dem Dozentin/en für die gesamte Veranstaltung durchgeführt werden und kann nur vom Studienbüro wieder rückgängig gemacht werden.
Hinweis: Die Studierenden erhalten automatisch eine STiNE-Nachricht über die Inaktiv-Setzung.
Ich habe einen Studierenden irrtümlicherweise „inaktiv“ gesetzt oder muss die Inaktiv-Setzung zurücknehmen, weil die Studienleistung doch erbracht wurde. Warum geht das nicht?
Eine Inaktiv-Setzung kann nur das Prüfungsmanagement im Studienbüro rückgängig machen. Bitte schicken Sie eine E-Mail mit Lehrveranstaltungsnummer, Lehrveranstaltungstitel, Matrikel-Nr. des Studierenden, Namen des Studierenden und kurzer Begründung) an studienbuero.inf"AT"uni-hamburg.de.
Wie kann ich den Studierenden in STiNE Material zur Verfügung stellen?
Um Dateien als Material zu Ihren Veranstaltungen hochzuladen und für die Studierenden verfügbar zu machen, gehen Sie wie folgt vor:
- Wählen Sie unter „Lehre“ ⇒ „Veranstaltungen“ eine Veranstaltung aus.
- Klicken Sie auf „Material hinzufügen“
- Füllen Sie die Felder aus, wählen Sie die hochzuladende Datei und klicken Sie auf „Speichern“.
Sie können auch Materialien zu einzelnen Kursterminen oder Kleingruppen hochladen, indem Sie ⇒ die Veranstaltung auswählen ⇒ den Termin oder die Kleingruppe auswählen und ⇒ die Datei wie oben für die Veranstaltung beschrieben hochladen. Sie können das hochgeladene Material auch ändern bzw. austauschen.
Wie kann ich den Studierenden über STiNE eine Nachricht schicken?
Sie können Nachrichten an die Veranstaltungsteilnehmer/innen senden (etwa bei ausfallenden Veranstaltungsterminen, Raumänderungen, Klausureinsicht etc.)
Wählen Sie eine Veranstaltung aus ⇒ Klicken Sie auf „Nachrichten“ ⇒ Klicken Sie auf „Neue Nachricht“ ⇒ Wählen Sie Adressaten (z.B. alle Teilnehmer der Lehrveranstaltung) aus ⇒ Geben Sie den Nachrichtentext ein ⇒ Klicken Sie auf „Senden“.
Informationen zu Prüfungen
HINWEISE ZU PRÜFUNGEN
Bitte beachten: Unter Formulare / Merkblätter finden Sie weitere Hinweise und Vorlagen.
Wo finde ich meine Prüfungen in STiNE?
Wählen Sie den Menüpunkt „Prüfungen“ aus. Bitte achten Sie auf die Auswahl des Semesters.
Warum sind die Angaben zu den einzelnen Prüfungen unterschiedlich?
Es gibt unterschiedliche Prüfungsarten wie z.B. Klausuren, mündliche Prüfungen, Referate, Hausarbeiten, Projektabschlüsse, Praktikumsabschlüsse (siehe dazu auch MIN-PO §13 (4)).
Sobald die Prüfungstermine in STiNE hinterlegt sind, erfolgt die Angabe auch in Ihrem STiNE-Account. Dies gilt insbesondere für Klausuren. Bei mündlichen Prüfungen, Referaten, Hausarbeiten, Projektabschlüsse, Praktikumsanschlüsse etc.werden keine Einzeltermine hinterlegt (siehe dazu unter mündliche Prüfungen).
Wie rufe ich meine Prüfungslisten auf?
Klicken Sie auf die entsprechende Prüfung. Es erscheint die Teilnehmerliste dieser Prüfungsrunde. Sie können die Teilnehmerliste auch ausdrucken. An dieser Stelle geben Sie auch die Noten ein (siehe unter Noteneingabe).
Warum gibt es manchmal mehrere Prüfungslisten für einen Prüfungstermin?
Die sog. „Prüfungsbündelung“ ist nicht immer möglich. Normalerweise werden die Prüfungslisten in STiNE automatisch zusammengelegt, wenn alle Angabe zu der konkreten Prüfung (Raum, Zeit, PrüferInnen) übereinstimmen. Es kann aber auch sein, dass Studierende nur in dem Semester zu finden sind in der Liste, in dem sie die Veranstaltung belegt haben.
Welche Prüfungsunterlagen bekomme ich vom Studienbüro?
Für die Durchführung der Klausuren erhalten Sie das Protokoll zur Klausuraufsicht und das Protokoll zur Korrektur. Die bisher verwandten Aufkleber für die Studierenden, die unter Vorbehalt mitschreiben möchten, werden ersetzt durch das Formular Klausurteilnahme unter Vorbehalt. Auf Wunsch erhalten Sie vom Studienbüro Etiketten mit Namen und Matrikelnummern der angemeldeten Prüflinge. Außerdem können Sie vom Studienbüro Teilnehmerlisten mit den zur Prüfung angemeldeten Studierenden erhalten (Name, Matrikelnummer und Studiengang).
Das Dokument "Hinweise zur Klausurdurchführung" enthält auch wichtige Informationen zum Umgang mit Täuschungsversuchen.
Für mündliche Prüfungen finden Sie im Formular-Center des Studienbüros das Protokoll für die mündlichen Prüfungen zum Download.
Ein Studierender bittet um einen Nachteilsausgleich. Wie funktioniert das?
Gemäß §11 der MIN-Prüfungsordnungen steht Studierenden mit Behinderungen oder länger andauernden bzw. chronischen Erkrankungen ein Nachteilsausgleich zu, sofern sich aus der Behinderung bzw. Erkrankung ein Nachteil bei der Erbringung von Prüfungs- und Studienleistungen ergibt. Über solche Nachteilausgleichsmaßen muss individuell entschieden werden, das sie je nach Art der Behinderung bzw. Krankheit und je nach im Modul vorgesehener Prüfungs- bzw. Studienleistungen unterschiedlich ausfallen können. Im Fall von Klausur-Prüfungen könnten solche Maßnahmen beispielsweise sein:
- Verlängerung der Bearbeitungszeit einer Klausur
- Zulassung von Unterbrechungen während der Bearbeitung der Klausur
- Durchführung der Prüfung in einem eigenen Raum
- Zulassung personeller oder technischer Unterstützung (z.B. Notebook mit Diktierprogramm)
- Änderung der Prüfungsform
Studierende, die Sie um einen Nachteilsausgleich ersuchen, müssen Ihnen hierfür einen Beschluss des/der Prüfungsausschussvorsitzenden vorlegen. Soweit die Studierenden dies rechtzeitig vor dem Termin der Prüfung (bzw. der Studienleistung) tun – und daher die ggf. erforderliche Organisation weiterer Räume, Aufsichtspersonen etc. noch möglich ist – muss der Nachteilsausgleich gewährt werden.
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie in den Merkblättern des Büros für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten.
Ein Studierender bittet um eine mündliche Prüfung anstelle einer Klausur, also um eine Änderung der Art der Prüfung. Ist das zulässig?
Es gibt Fälle, in denen es für Studierende eventuell eine Härte bedeuten kann, auf den nächsten für sie wahrnehmbaren Klausurtermin in einem Modul zu warten, zum Beispiel:
- Signifikante Verlängerung der Studienzeit, nach dem der ursprünglich eingeplante Klausurtermin wegen Krankheit verpasst wurde, was den Verlust eines Aufenthaltstitels nach sich zieht
- Ein geplantes Auslandssemester überschneidet sich wegen abweichender Semestertermine der Gastuniversität mit unseren Prüfungsphasen
Studierende, die in einer von Ihnen als Härte empfundenen Situation eine mündliche Prüfung anstelle der Klausur ablegen möchten, müssen dies beim zuständigen Prüfungsausschuss unter Vorlage geeigneter Nachweise der individuellen Härte beantragen: Im Sinne der Prüfungsgleichheit darf so etwas nur als absolute Ausnahme gestattet werden. Bitte verweisen Sie im Fall einer solchen Anfrage auf das Studienbüro für Beratung und greifen Sie der Prüfungsausschuss-Entscheidung nicht vor, indem Sie Zusagen solcher mündlichen Prüfungen machen.
Unberührt hiervon bleibt, dass die Ersetzung einer Klausur durch eine mündliche Prüfung für Studierende mit Behinderungen oder länger andauernden bzw. chronischen Erkrankungen im Rahmen eines Nachteilsausgleichs gemäß §11 der MIN-Prüfungsordnungen bereits vom Prüfungsausschuss bewilligt worden sein kann; in diesem Fall sind Sie verpflichtet, besagte mündliche Prüfung durchzuführen, siehe vorstehender Abschnitt.
Ein Studierender steht auf der Prüfungsliste, erscheint aber nicht zum Prüfungstermin?
Generell gilt: Studierenden müssen zu einer Prüfung angemeldet sein, d.h., sie müssen auf der STiNE-Teilnehmerliste stehen. Die Anmeldungen sind verbindlich.
Bitte setzen Sie in die STiNE-Prüfungsliste den Haken bei „abwesend“. Eine Nicht-Teilnahme trotz Anmeldung wird als „Fehlversuch“ und mit 5,0 bewertet.
Falls eine Krankmeldung vorliegen sollte, kann das Prüfungsmanagement den Eintrag korrigieren.
Was mache ich, wenn ein Studierender sich bei mir für eine Prüfung krank meldet?
Bitte verweisen Sie den Studierenden an das Studienbüro. Bei krankheitsbedingtem Fehlen zu einem angemeldeten Prüfungstermin muss unverzüglich ein ärztliches Attest im Studienbüro eingereicht werden. Für die Einreichung der Krankmeldung sollen die Studierenden das entsprechende Krankmeldungs-Formular verwenden, das auf den Studiengangswebsites und im Formular-Center zur Verfügung steht.
Bitte setzen Sie in Ihrer Prüfungsliste bei dem Studierenden dennoch den Haken für „abwesend“, damit die Prüfungsliste vollständig abgeschlossen werden kann. Das Prüfungsmanagement korrigiert den Eintrag nach Einreichung des Attests im Studienbüro und trägt die Krankmeldung ein.
Hinweis: Dadurch, dass der/die Studierende an der Prüfung teilnimmt, erklärt er/sie durch konkludentes Handeln, dass er/sie auch prüfungsfähig ist. Ein im Nachhinein vorgelegtes ärztliches Attest wird der Prüfungsausschuss nur in extrem seltenen Fällen akzeptieren.
Ein Studierender steht nicht auf der Prüfungsliste, erscheint aber zum Klausurtermin?
Generell gilt: Studierenden müssen zu einer Prüfung angemeldet sein, d.h., sie müssen auf der STiNE-Teilnehmerliste stehen. Die Anmeldungen sind verbindlich.
Studierende können sich zu den Klausuren des Fachbereichs Informatik bis zu drei Werktage vor dem jeweiligen Klausurtermin in STiNE von der Prüfung an-, ab- und ummelden. (Bitte beachten Sie dabei, dass auch der Samstag ein Werktag ist.) Für die An- und Abmeldung zu mündlichen Prüfungen gibt es ebenfalls verbindliche Fristen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweis-Mails des Studienbüros.
Wenn die Studierenden also zur Klausur erscheinen, obwohl sie nicht angemeldet sind, dann wird die Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gewertet. Die entsprechende Entscheidung über Wertung trifft der Prüfungsausschuss nach der Klausur. Der/die Studierende kann die Klausur „unter Vorbehalt“ mitschreiben, er/sie muss aber das Formular Klausurteilnahme unter Vorbehalt ausfüllen, unterschreiben und begründen, warum er/sie sich nicht zur Klausur angemeldet hat. Das ausgefüllte Formular leiten die Klausurveranstalter weiter an das Studienbüro, das dann für die Vorlage beim Prüfungsausschuss sorgt.
Grund für dieses restriktive Vorgehen ist die Umstellung der MIN-Prüfungsordnungen von der Referenzsemesterregelung auf die Versuchsregelung.
Wie werden die Klausurtermine geplant?
Die Hörsäle für die Klausurtermine müssen ca. ein Jahr im Voraus reserviert werden. Dabei orientiert sich das Studienbüro an den Terminen des Vorjahres. Nach Abstimmung der Klausurplanung mit den anderen Fachbereichen werden die Termine in STiNE und auf der Internetseite des Studienbüros veröffentlicht.
Studierende können sich zu den Klausuren des Fachbereichs Informatik bis zu drei Werktage vor dem jeweiligen Klausurtermin in STiNE von der Prüfung an-, ab- und ummelden. Bitte beachten Sie dabei, dass auch der Samstag ein Werktag ist.
Generell gilt: Studierenden müssen zu einer Klausur angemeldet sein, d.h., sie müssen auf der STiNE-Teilnehmerliste stehen.
Das Studienbüro veröffentlicht die Klausurtermine und die Termine zu An- bzw. Abmeldefrist.
Wie werden die mündlichen Prüfungstermine geplant?
Bei den mündlichen Prüfungen ist zu unterscheiden zwischen den „regelhaften“ mündlichen Prüfungen, die jeweils in der vorlesungsfreien Zeit angeboten werden, und individuellen Prüfungsterminen, die bilateral zwischen Studierenden und PrüferInnen vereinbart werden.
„Regelhafte“ mündliche Prüfungen:
Die Fachspezifischen Bestimmungen enthalten in der Anlage A für jedes Modul eines Studiengangs eine Regelung der Prüfungsform. Das Studienbüro bittet die Lehrenden in jedem Semester in der ersten Semesterhälfte per E-Mail um die Bekanntgabe der Prüfungsblöcke, an denen sie mündliche Prüfungen anbieten möchten. Da die Prüfungsordnung jeweils 2 Prüfungsversuche pro Semester vorsieht, sollen die PrüferInnen sowohl ausreichend Termine für die erste Prüfungsphase melden (die ersten drei Wochen nach Vorlesungsende) als auch für die zweite Prüfungsphase (die drei Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit im Folgesemester).
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie auch eine ausreichende Anzahl von Prüfungsterminen für Ihre VeranstaltungsteilnehmerInnen melden. Sie können auch Ersatztermine melden, die nur dann bekannt gegeben werden, wenn alle anderen Prüfungstermine bereits an Studierende vergeben wurden.
Das Studienbüro sammelt die Terminmeldungen und veröffentlicht die Prüfungstermine. In einem weiteren Schritt werden dann die Studierenden über die Termine informiert. Die Studierenden haben ca. 10 Tage Zeit, sich für die Prüfungen an-, ab- und umzumelden. Das Studienbüro vergibt die Termine dabei nach Möglichkeit so, dass für die Lehrenden keine unnötigen Leerzeiten entstehen. Nach dem Ende der Anmeldungsfrist sind die Anmeldungen für die erste Prüfungsphase verbindlich. Ein Nichterscheinen der Studierenden führt zu einem Fehlversuch (Ausnahme: Attest). Vor dem Beginn der zweiten Prüfungsphase haben die Studierenden wiederum die Möglichkeit, sich zu den mündlichen Prüfungsterminen dieser Phase an- und abzumelden. Die Terminvergabe erfolgt wiederum durch das Studienbüro und die Termine sind nach dem Ende dieser Anmeldephase ebenfalls verbindlich.
Vor dem Beginn der Prüfungsphase druckt das Studienbüro die Prüfungslisten (mit den belegten Einzelterminen) und die vorbereiteten Prüfungsprotokolle (mit Namen, Matrikelnummer, Modul etc.) für die PrüferInnen aus und schickt sie Ihnen zu. Die PrüferInnen führen die mündlichen Prüfungen durch, tragen die Noten in STiNE ein und füllen die vorbereiteten Prüfungsprotokolle aus. Die ausgefüllten Prüfungsprotokolle werden an das Studienbüro geschickt. Wenn Studierende nicht erscheinen, wird auf dem entsprechenden Prüfungsprotokoll ein „nicht erschienen“ vermerkt.
„Individuelle“ mündliche Prüfungen:
Außerhalb der vorgesehenen Prüfungsphasen ist es den PrüferInnen freigestellt, den Studierenden auf Wunsch individuelle mündliche Prüfungstermine anzubieten (wenn die mündliche Prüfung in dem entsprechenden Modul als Prüfungsform vorgesehen ist ⇒ siehe Anlage A der Fachspezifischen Bestimmungen). Hierzu vereinbaren PrüferIn und Studierende bilateral einen Prüfungstermin. Vor dem Termin laden die PrüferInnen das Protokoll für die mündliche Prüfung herunter. Das Prüfungsprotokoll wird im Rahmen der Prüfung ausgefüllt und die Note wird in STiNE eingetragen. Das ausgefüllte Prüfungsprotokoll wird wiederum an das Studienbüro geschickt.
Welche Abschlusstermine/Fristen gelten für Prüfungsleistungen wie Hausarbeiten und Projektabschluss?
Dozenten sollten zu Beginn der Lehrveranstaltung verbindliche Termine für die Prüfungsleistung festsetzen (z.B. Ende des Semesters) und die Prüfungsliste nach Ablauf der gesetzten Fristen bearbeiten, d.h. eine Note eintragen oder den Status auf inaktiv setzen.
Hinweis: Studierende brauchen einen Status („inaktiv“ oder Note), damit das Modul abschließt oder sie sich ggf. neu zu einer anderen Prüfung anmelden zu können. „Offene“ Prüfungslisten führen bei den Studierenden zu Anmeldeproblemen in den Folgesemestern (z.B. bei Wiederholungen) oder zu nicht abgeschlossenen Leistungskonten.
Welche Arten von Noten gibt es?
In den Fachspezifischen Bestimmungen sind die Bewertungssysteme für die einzelnen Module eines Studiengangs festgelegt. Es gibt zwei Arten von Bewertungssystemen für Prüfungsleistungen.
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Prüfungsleistungen werden nicht differenziert benotet, sondern mit bestanden/nicht bestanden bewertet.
-
Prüfungsleistungen werden differenziert benotet.
Die Bewertung von Prüfungsleistungen ist in § 15 der MIN-Prüfungsordnungen geregelt:
„(1) Die Bewertung der Prüfungsleistungen soll unverzüglich, spätestens vier Wochen nach der Prüfung, erfolgen; § 14 Absatz 10 Satz 2 gilt entsprechend. Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfern festgesetzt. Für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden:
1 = sehr gut eine hervorragende Leistung
2 = gut eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt
3 = befriedigend eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht
4 = ausreichend eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt
5 = nicht ausreichend eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.(2) Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können Zwischenwerte durch Erniedrigen oder Erhöhen der Noten um 0,3 gebildet werden; die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind ausgeschlossen.“
Ein Täuschungsversuch führt gemäß § 17(1) der MIN-Prüfungsordnungen zu einer Bewertung von „nicht ausreichend“ (5,0), vgl. auch nächste Frage.
Wann liegt ein Täuschungsversuch vor?
Ein Täuschungsversuch liegt gemäß § 17(1) der MIN-Prüfungsordnungen vor, wenn ein Studierender oder eine Studierende durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen versucht. Die häufigsten Fälle hierfür sind Abschreiben sowie die Verwendung von Spickzetteln und Mobiltelefonen, nicht erlaubter Literatur und die Präparierung von erlaubter Literatur mit Randbemerkungen. Der Umgang mit einem mutmaßlichen Täuschungsversuch in einer Klausur wird in den "Hinweisen zur Klausurdurchführung" beschrieben.
Dadurch, dass § 17(1) der MIN-Prüfungsordnungen auf den Versuch der Täuschung abstellt, gilt insbesondere: Ein Täuschungsversuch liegt auch ohne Vollendung der versuchten Täuschung vor. Erforderlich ist aber ein Vorsatz, zumindest in der Form eines "Eventualvorsatzes", d.h. der/die Studierende wollte zumindest über die Möglichkeit der Täuschung während der Prüfung verfügen. Fahrlässiges Handeln oder eine nicht zu Ende geführte Vorbereitung einer Täuschung sind hierfür nicht ausreichend.
Typische Beispiele im Fall einer Klausur:
- Ein nur "zur Sicherheit" mitgenommener Spickzettel für ein sehr unwahrscheinlich in der Klausur drankommendes Thema stellt einen Eventualvorsatz dar, denn zumindest für den Fall, dass besagtes Thema Klausurgegenstand wird, hätte vorsätzlicherweise der Spickzettel zur Verfügung gestanden.
- Das Erstellen eines Spickzettels, der dann nicht mit zur Klausur gebracht wird, ist jedoch kein Täuschungsversuch, sondern nur eine (nicht zu bestrafende) Vorbereitungshandlung.
- Ein Mobiltelefon, das in der Hosentasche vergessen wurde, wenn es keinen Hinweis gab, dass Mobiltelefone nicht mitgeführt werden dürfen, stellt dagegen straffreies fahrlässiges Handeln dar, weil – anders als im Fall eines Spickzettels – das Mitführen eines Mobiltelefons normales Alltagsverhalten ist.
In Seminararbeiten sind fehlende Zitatangabe sind nicht zwingend ein Täuschungsversuch. Zu prüfen ist, ob der Student um die Notwendigkeit vollständiger Zitate wusste. Ein Zitat, das zwar die Quelle nennt, aber durch fehlende Anführungsstriche den Eindruck erweckt, es handele sich keine wörtliche Übernahme, sondern nur die Übernahme wesentlicher Gendanken sind i.d.R. keine gute wissenschaftliche Praxis (und führen insofern u.U. zu einer Abstufung in der Bewertung), aber kein Täuschungsversuch. Dies gilt analog für einzelne fehlende Quellenangaben.
Die Beweislast des Täuschungsversuchs obliegt der Universität. Insofern sollten in der Klausur hierfür Beweismittel gesichert werden, indem z.B. im Klausurprotokoll die Zeugenaussage einer weiteren Aufsichtsperson oder die Abschrift des Spickzettels dokumentiert wird. Achtung: Das Fotografieren oder das Einziehen von Spickzetteln, Mobiltelefonen oder anderem Eigentum ist nicht zulässig, soweit der der Student nicht zustimmt, insofern kann nur ein Beiseitelegen (etwa in eine vom Sitzplatz aus nicht erreichbare Tasche) verlangt werden.
Die Sanktion eines Täuschungsversuchs ist im Regelfall das Nichtbestehen der Prüfung (5,0).
Wie gebe ich die Noten ein?
Klicken Sie auf die entsprechende Prüfung. Es erscheint die Teilnehmerliste dieser Prüfungsrunde.
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Bei Teilnehmern, die nicht zur Prüfung erschienen sind, „Abwesend“ anhaken.
-
Bei Prüfungen, die mit „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ bewertet werden: „b“ oder „n“ eingeben.
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Bei Prüfungen mit Benotung den Notenwert eingeben.
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„Speichern“ (Das geht auch zwischendurch, wenn z.B. noch nicht alle Prüfungen ausgewertet sind), die Noten sind durch das Speichern aber noch nicht „freigegeben“.
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Damit die von Ihnen eingegebenen Bewertungen veröffentlicht werden können, müssen Sie sie freigeben. Klicken Sie hierzu auf den Link „Freigeben“.
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Einzel- und Gesamtnotenfreigabe: In Abhängigkeit von den Einstellungen für die Prüfung können Sie die Bewertungen gesammelt für alle Prüfungsteilnehmer oder auch einzeln für ausgewählte Prüfungsteilnehmer freigeben.
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Prüfungen mit Einzelnotenfreigabe: Um die Bewertungen einzelner Prüfungsteilnehmer freizugeben, markieren Sie die entsprechenden Kontrollkästchen in der Spalte „Freigeben“ und klicken Sie anschließend auf den Link „Markierte freigeben“. Um alle eingegebenen Bewertungen freizugeben, klicken Sie auf den Link „Alle freigeben“.
-
Bitte geben Sie die angeforderte iTAN ein und klicken Sie auf „Abschicken“.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Bewertungen nach der Freigabe nicht mehr bearbeiten können.
Sie können auch die „Teilnehmerliste drucken“ oder den „Notenspiegel“ aufrufen.
Ich habe mich vertan und muss eine Note korrigieren. Warum geht das nicht?
Eine Notengebung kann nur das Prüfungsmanagement im Studienbüro rückgängig machen bzw. ändern. Bitte schicken Sie eine E-Mail mit den Angaben zur Prüfung (Modul-Nr., Modulname, Prüfungstermin, Matrikel-Nr. des Stud., Namen des Stud.) und kurzer Begründung für die Änderung an studienbuero.inf"AT"uni-hamburg.de.
Ich habe die Note eingegeben, aber der Studierende sagt, er könne sie nicht in seinem Leistungskonto sehen. Was soll ich tun?
Wenn Sie sicher sind, dass die Note in STiNE eingetragen und freigegeben ist, verweisen Sie den Studierenden bitte an das Studienbüro. Die Prüfungsmanagerin prüft dann das STiNE-Leistungskonto des Studierenden. Manchmal fehlt ein Modulbaustein für den vollständigen Modulabschluss (z.B. die Anmeldung zur Vorlesung oder die Studienleistung in der Übung).
Formulare / Merkblätter für Lehrende
Im Formular-Center finden Sie alle Formulare und Merkblätter für Lehrende am Fachbereich Informatik.
Die meisten Formulare stehen in elektronisch ausfüllbarer Form zur Verfügung.
Formulare / Merkblätter für Lehrende
Anlass | Formular / Merkblatt |
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Durchführung von Klausuren | Hinweise zur Klausurdurchführung Vorlage Türschilder |
Durchführung von Klausur-Aufsichten | Protokoll zur Klausuraufsicht |
Durchführung von Klausur-Korrekturen | Protokoll zur Klausur-Korrektur |
Studierende erscheinen zur Klausur, stehen aber nicht auf der Prüfungsliste. (Weitere Infos siehe unter Prüfungen) |
Klausurteilnahme unter Vorbehalt |
Verdacht eines Täuschungsversuchs in einer Prüfung | Protokoll über einen mutmaßlichen Täuschungsversuch |
Studierende melden sich bei Ihnen mit einer Krankmeldung. | Krankmeldungs-Formular |
Prüfungsprotokolle | Protokoll Kolloquium Protokoll mündliche Prüfung |
Bescheinigung für den Wahlbereich | Bescheinigung |
Abschlussarbeit in Unternehmen | Vereinbarungs-Formular |
Antrag auf Einrichtung Stellvertretung STiNE |
Hinweise und Formulare für Bachelor-Arbeiten
BSc CIS | BSC Informatik | BSc MCI | BSc SSE | BSc WiInf |
---|---|---|---|---|
Hinweise und Formulare für Masterarbeiten
MSc BioInf | MSc Informatik | MSc WiInf | MSc ITMC | MSc IAS |
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Weiterführende Informationen
Modulhandbuch Informatik
Das Modulhandbuch enthält die Modulbeschreibungen der Informatikmodule und der Module anderer Lehreinheiten, die an den interdisziplinären Studiengängen des Fachbereichs Informatik beteiligt sind. Modulhanbücher pro Studiengang finden Sie auf den jeweiligen Studiengangswebsite.
Handreichungen des Referats Qualität und Recht
Die wichtigsten Handreichungen des Referats Qualität und Recht sind:
- Anerkennung von extern erbrachten Leistungen
- Widerspruchsverfahren (Informationen für Studierende)
- Widerspruchsverfahren (Informationen für die Fakultäten)
- Berechnung von Fristen
- Modulhandbücher
- Prüfungs- und Promotionsausschüsse
- Studium im Teilzeitstatus
- Einführung eines Studiengangs
- Weiterentwicklung eines Studiengangs (Verfahren und Kriterien)
- Einstellung von Studiengängen
- Antwort-Wahl-Verfahren ("Multiple-Choice-Klausuren")
- Prüfungsrechtlicher Umgang mit akuter Krankheit
- Gestaltung und Erstellung von Abschlussdokumenten der Universität Hamburg
- Informationen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
- Täuschung in der Prüfung
- Mutterschutzregelung für schwangere und stillende Studientinnen (Informationen für Fakultäten)
- Mutterschutzregelung für schwangere und stillende Studientinnen (Informationen für Studentinnen)
- Prüfungsberechtigung, Statusverhältnis und Mitgliedschaft in Prüfungsausschüssen
Nützliche Links
- CampusCenter:
- http://www.uni-hamburg.de/campuscenter.html
- Teilzeitstudium:
- http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/studienverlauf/teilzeitstudium.html
- Studieren mit Behinderung:
- http://www.uni-hamburg.de/studieren-mit-behinderung.html
http://www.inf.uni-hamburg.de/de/service/accessibility.html - Juniorstudium:
- http://www.uni-hamburg.de/schule-und-uni/juniorstudium.html
- MIN-Commsy:
- CommSy-Portal der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg.
Hier können Studierende und Lehrende in Projekträumen zusammen arbeiten. Führen Sie beispielsweise Diskussionen, tauschen Sie Dateien aus oder erstel en Sie gemeinsam ein Wiki. Bei Fragen zu den Möglichkeiten oder Problemen melden Sie sich im eLearning-Büro der MIN-Fakultät. - OLAT:
- https://www.openolat.uni-hamburg.de/dmz/