Hinweise für Studierende
Auf diesen Seiten finden Sie eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten rund um das Studium am Fachbereich Informatik. Sollten Sie für Ihre Frage hier keine Antwort finden, wenden Sie sich bitte das Studienbüro.
Abschlussarbeiten am Fachbereich Informatik
Allgemeine Infos
Bachelor- und Masterarbeiten
Die Abschlussarbeit vollendet ein Studium und wird im 6. Fachsemester des Bachelorstudiums bzw. im 4. Fachsemester des Masterstudiums erstellt. Um jedoch eine Abschlussarbeit in einem bestimmten Gebiet der Informatik erstellen zu können, ist es empfehlenswert, dass Sie bestimmte Einführungs- sowie sich daran anschließende Vertiefungsmodule aus dem Gebiet erfolgreich abgeschlossen haben. Daher ist es wichtig, dass Sie sich schon frühzeitig damit auseinandersetzen, in welchem Gebiet Sie Ihre Arbeit schreiben wollen und Ihre Module im Pflichtbereich (v.a. Seminar, Projekt) sowie – sofern möglich – im Wahlpflicht und freien Wahlbereich entsprechend auswählen. Am Fachbereich Informatik gibt es mehr als 20 verschiedene Arbeitsbereiche. Jeder dieser Arbeitsbereiche widmet sich in der Forschung und Lehre einem bestimmten Fachgebiet der Informatik und unterhält dazu zahlreiche Forschungsprojekte. Schauen Sie sich frühzeitig die verschiedenen Modulangebote genauer an und besuchen Sie eine Sprechstunde der Lehrenden, wenn Sie Fragen haben oder sich weiter informieren möchten: Arbeitsbereiche und Forschungsgruppen.
Für eine Abschlussarbeit benötigen Sie ein Thema bzw. eine Aufgabenstellung, jeweils eine oder einen Erst- und Zweitgutachter/in, die die fertige Arbeit später begutachten und benoten sowie ggf. eine oder einen Betreuer/in, die oder der Sie beim Erstellen der Arbeit betreut und unterstützt. Konkrete Durchführung und Beurteilungskriterien für Abschlussarbeiten sind in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs verbindlich festgelegt, zu finden unter den Bachelorstudiengängen und Masterstudiengängen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.
Wie finde ich ein Thema? Wie finde ich Gutacher?
Jeder Arbeitsbereich besteht aus einer wissenschaftliche Arbeitsgruppe am Fachbereich, die sich je nach Umfang aus mindestens einem/einer Hochschullehrer/in, üblicherweise mehreren wissenschaftlichen Mitarbeitern/innen, promovierten Wissenschaftlern/innen (sog. PostDocs) sowie weiterem Personal zusammensetzt. Die Betreuung einer Abschlussarbeit wird von einem/einer Hochschullehrer/in einer Arbeitsgruppe verantwortet und üblicherweise von einem der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen durchgeführt. Der/die verantwortliche Hochschullehrer/in erstellt üblicherweise später auch das Erstgutachten. Der/die Zweitgutachter/in kann, muss aber nicht, Teil der gleichen Arbeitsgruppe sein. Wer für Ihre Arbeit als Gutachter in Frage kommt, finden Sie hier.
Im Fall einer sogenannten externen Abschlussarbeit in einer Firma oder einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung kann das Zweitgutachten auch von einem Mitglied dieser Institution betreut werden, wobei hier von dem externen Gutachter normalerweise eine Promotion und wissenschaftliche Tätigkeit (z.B. Publikationen) verlangt werden. Über die Zulassung würde der Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs entscheiden.
Die Themenfindung und Betreuung handhabt jede Arbeitsgruppe ein wenig anders. Manche Arbeitsgruppen schreiben Themen auf ihrer Homepage aus und geben eine genaue Anleitung, wen Sie für die Betreuung kontaktieren sollten. Andere setzen sich mit dem Studierenden zusammen und finden gemeinsam ein Thema oder schlagen verschiedene Themenrichtungen vor. Manche Hochschullehrer/innen erwarten, dass die Studierenden ein kurzes Exposé zum Thema verfassen oder ein kurzes Quiz aus dem Arbeitsgebiet lösen. Auch der Besuch des Oberseminars, das im Regelfall als Plattform für die Kolloquiumsvorträge aktuell durchgeführter Abschlussarbeiten dient, kann Ideen für Themen ergeben und Sie ins Gespräch mit Ihren künftigen Gutachtern bringen.
So unterschiedlich die Vorgaben und Erwartungen im Detail auch sind, generell wird von Ihnen erwartet, dass Sie aktiv werden, sich informieren und den Kontakt zur Arbeitsgruppe herstellen. Schauen Sie sich also genau die Webseiten von den Arbeitsbereichen an. Wenn Sie Interesse an einer konkreten Themenstellung haben oder generell in dem Arbeitsgebiet ihre Arbeit erstellen wollen, dann kontaktieren Sie einen der Mitarbeiter/innen der Arbeitsgruppe oder gehen in die entsprechende Sprechstunde und besprechen dort dann alles Weitere. Eventuell werden Sie mehrere Kontaktgespräche mit verschiedenen Arbeitsgruppen führen, bis Sie Ihr Thema und Betreuer gefunden haben. Wenn eine Arbeit ausgeschrieben ist und das Thema auf Anhieb perfekt passt, dann kann dieser Findungsprozess sehr schnell ablaufen. Es ist jedoch nicht ungewöhnlich, dass es länger dauert und Sie mit verschiedenen Betreuern über verschiedene mögliche Themen sprechen. Planen Sie daher genügend Zeit ein. Wir empfehlen, dass Sie mit der Suche mindestens drei Monate vor dem geplanten Start der Arbeit beginnen.
Informationen der Arbeitsbereiche:
- HCI - Human-Computer-Interaction
- SVS - Sicherheit in verteilten Systemen
- SWK - Softwareentwicklungs- und konstruktionsmethoden
- VSIS - Verteilte Systeme /Datenbanken und Informationssysteme
- WISTS - Wirtschaftsinformatik, Sozio-Technische Systemgestaltung
- WTM - Knowledge Technology
- ZBH - Zentrum für Bioinformatik
- IWI - Institut für Wirtschaftsinformatik
Begutachtung von Abschlussarbeiten
Stand: 20.03.2013 - aktualisiert 12.05.2020
Allgemeines
Mit der Reform der Prüfungsordnungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge wurde auch die Möglichkeit geschaffen, den Kreis der möglichen Gutachter für die Bachelor- und Masterarbeiten auszuweiten. Um für die Studierenden und potenziellen GutachterInnen mehr Klarheit in das Verfahren zu bringen, haben sich die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse auf die im Folgenden dargestellten Abläufe und möglichen Gutachter geeinigt.
In den Bachelor- und Masterstudiengängen des Fachbereichs Informatik können die folgenden Beschäftigten des Fachbereichs Informatik die Begutachtung von Abschlussarbeiten übernehmen:
a. ProfessorInnen (einschl. VertretungsprofessorInnen und JuniorprofessorInnen)
b. PrivatdozentInnen
c. Promovierte MitarbeiterInnen
Eine Liste der MitarbeiterInnen des Fachbereichs Informatik finden hier.
MitarbeiterInnen des Fachbereichs Informatik, die sich im Promotionsverfahren befinden, die Promotion aber noch nicht abgeschlossen haben, können im Einzelfall eine Begutachtung übernehmen, wenn die entsprechende Arbeitsbereichsleitung dieses schriftlich befürwortet und im Einzelfall bestätigt, dass „sich das Thema der Bachelor- bzw. Masterarbeit nur auf den Prüfungsstoff der Lehrveranstaltungen der Prüferinnen und Prüfer bzw. der dazu gehörenden Module erstreckt“ (§ 14 (7) S. 2 PO). In diesen Fällen trifft die abschließende Entscheidung im Einzelfall der Prüfungsausschuss.
Sollen Personen die Begutachtung von Bachelor- oder Masterarbeiten übernehmen, die nicht Mitglieder der Universität Hamburg sind, so ist dem Antrag zur Abschlussarbeit eine kurze Erläuterung der Qualifikation des externen Gutachters beizufügen. Auch die Betreuung durch ehemalige Beschäftigte des Fachbereichs Informatik ist beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Gutachter, die nicht Mitglieder der Universität Hamburg sind, sollen promoviert sein. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Gutachterkreis für die Abschlussmodule in den Bachelorstudiengängen
Die Begutachtung von Abschlussarbeiten in den Studiengängen B.Sc. Informatik, Software-System-Entwicklung, Mensch-Computer-Interaktion, Computing in Science und Wirtschaftsinformatik können die in Nr. a.)–c.) genannten Personen übernehmen. Zumindest eine/r der GutachterInnen muss promoviert sein.
Zu möglichen Gutachterinnen und Gutachtern aus der Betriebswirtschaft (B.Sc. Wirtschaftsinformatik) sowie Chemie, Physik, Biologie und Mathematik (B.Sc. Computing in Science) siehe unten.
Über begründete Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Gutachterkreis für die Abschlussmodule in den Masterstudiengängen
Für die Erstbegutachtung von Masterarbeiten in den Studiengängen M.Sc. Informatik, Wirtschaftsinformatik, Intelligent Adaptive Systems und IT-Management und Consulting und Bioinformatik wird eine Qualifikation nach Nr. a.)–b.), für die Zweitbegutachtung zumindest eine Promotion vorausgesetzt.
Zu möglichen Gutachterinnen und Gutachtern aus den Betriebswirtschaft (M.Sc. Wirtschaftsinformatik) siehe unten.
Über begründete Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik werden diese Regelungen nach Beschluss des Prüfungsausschusses vom 29.11.2012 mit der Einschränkung übernommen, dass promovierte MitarbeiterInnen des Fachbereichs Informatik nur Masterarbeiten im M.Sc. Wirtschaftsinformatik begutachten dürfen, deren Thema einen Bezug zu den Lehrveranstaltungen der MitarbeiterInnen besitzt.
Antragsverfahren
Bitte lesen Sie vor der Beantragung die entsprechenden Regelungen in der Prüfungsordnung (§ 14) und in den Fachspezifischen Bestimmungen.
- Bitte lesen Sie vor der Beantragung die entsprechenden Regelungen in der Prüfungsordnung (§ 14) und in den Fachspezifischen Bestimmungen.
- Für die Beantragung der Abschlussarbeiten stehen auf den Studiengangs-Websites die jeweiligen Antragsformulare zum Ausfüllen und Download bereit.
- Das Antragsformular ist u.a. vom Erst- und Zweitgutachter zu unterschreiben.
- Bitte fügen Sie ggf. die Bestätigung des Arbeitsbereichsleiters (für den Fall, dass einer der Gutachter noch nicht promoviert ist) oder die Erläuterung der Qualifikation (bei einem externen Gutachter) bei.
- Der im Studienbüro Informatik eingereichte Antrag wird dem Prüfungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt
Mögliche Gutachterinnen und Gutachter für Bachelor- und Masterarbeiten am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Der Prüfungsausschuss des B.Sc. Wirtschaftsinformatik hat am 29.11.2012 beschlossen:
- Die ProfessorInnen, PrivatdozentInnen, VertretungsprofessorInnen und JuniorprofessorInnen des Fachbereichs BWL (heute: Fakultät BWL) dürfen Bachelorarbeiten begutachten.
- Promovierte MitarbeiterInnen des Fachbereichs BWL (heute: Fakultät BWL), die Lehrveranstaltungen im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik durchführen, dürfen Bachelorarbeiten begutachten.
- Für MitarbeiterInnen des Fachbereichs BWL (heute: Fakultät BWL), die sich im Promotionsverfahren befinden, die Promotion aber noch nicht abgeschlossen haben, wird die Regelung b) aus dem Fachbereich Informatik (s.o.) analog angewendet.
Der Prüfungsausschuss des M.Sc. Wirtschaftsinformatik hat am 29.11.2012 beschlossen:
- ProfessorInnen, PrivatdozentInnen, VertretungsprofessorInnen und JuniorprofessorInnen des Fachbereichs BWL (heute: Fakultät BWL) dürfen Masterarbeiten begutachten.
- Die Erstellung von Zweitgutachten dürfen darüber hinaus auch promovierte MitarbeiterInnen des Fachbereichs BWL (heute: Fakultät BWL) durchführen, wenn sie Lehrveranstaltungen im Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik durchführen und das Thema der Masterarbeit einen Bezug zu diesen Lehrveranstaltungen besitzt.
Mögliche Gutachterinnen und Gutachter für Bachelorarbeiten aus den Fachbereichen Chemie, Physik, Biologie und Mathematik
Der Prüfungsausschuss des B.Sc. Computing in Science hat am 21.01.2013 beschlossen, dass die o.g. Regelungen für die Begutachtung von Bachelorarbeiten im Studiengang Computing in Science auch für Beschäftigte der am Studiengang beteiligten weiteren Fachbereiche Anwendung finden sollen. In diesem Fall ist dem Antrag zur Abschlussarbeit eine kurze Erläuterung der Qualifikation des Gutachters beizufügen. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Wie und wo melde ich die Abschlussarbeit an?
Sobald Sie mit den Erst- und Zweitgutachtern/innen sowie eventuellen weiteren Betreuern/innen die Themenfindung abgeschlossen haben, müssen Sie die Arbeit schriftlich im Studienbüro anmelden. Dafür gibt es ein Formular, das Sie und jeweils der/die Erst- sowie Zweitgutachter/in unterschreiben müssen.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf dem Merkblatt zur Abschlussarbeit!
Nach der Anmeldung haben Sie insgesamt fünf Monate (bei Bachelorarbeiten) bzw. sechs Monate (bei Master- und Diplomarbeiten) Zeit, die Arbeit zu erstellen. Jede Arbeitsgruppe handhabt diesen Prozess ein wenig anders und hat auch unterschiedliche Vorgaben an das fertige Produkt (Gliederung, Literaturangaben, Formatierung, Umfang, Sprache, etc.). Von Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin erfahren Sie alle relevanten Details.
Formulare für Bachelor-Studiengänge / Forms for Bachelorʼs Degree Programs
Anlass | BSc CIS | BSC Informatik | BSc MCI | BSc SSE | BSc WiInf |
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Anmeldung |
Merkblatt und Anmeldeformular | Merkblatt und Anmeldeformular | Merkblatt und Anmeldeformular | Merkblatt und Anmeldeformular | Merkblatt und Anmeldeformular |
Formulare für Masterstudiengänge / Forms for Masterʼs Degree Programs
Anlass | MSc BioInf | MSc Informatik | MSc WiInf | MSc ITMC | MSc IAS |
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Anmeldung Masterarbeit | Merkblatt und Anmeldeformular | Merkblatt und Anmeldeformular | Merkblatt und Anmeldeformular | Merkblatt und Anmeldeformular | Registration Form Master's Thesis |
Wie und wo gebe ich die Abschlussarbeit ab?
Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Merkblatt zur Abschlussarbeit!
Generell gilt: Ihre fertige Arbeit muss in dreifacher Ausfertigung gedruckt und gebunden bis spätestens zum Abgabetermin im Studienbüro abgegeben werden. Zur Gestaltung des Deckblatts gibt es Vorlagen (nur UHH-Netz bzw. via VPN).
Sie müssen in Ihrer Arbeit an Eides statt die Eigenständigkeit Ihrer Arbeit erklären. Die entsprechende Formulierung finden Sie in Ihrem Merkblatt. Wenn Sie die Einstellung Ihrer Arbeit in die Fachbereichs-Bibliothek wünschen, müssen Sie auch hiefür eine Erklärung abgeben.
Jedes der drei abzugebenden Exemplare soll einen Datenträger (CD/DVD) mit einer digitalen Fassung der Arbeit enthalten.
Im Fall längerer Krankheit oder anderer schwerer zeitlicher Verhinderungen, die Sie nicht zu vertreten haben, kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden.
Ausnahmesituation Corona-Epidemie: Bitte beachten Sie die diesbezüglichen aktuellen Hinweise des Studienbüros!
Was bedeutet Kolloquiumsvortrag?
Kolloquiumsvortrag zur Abschlussarbeit
In allen Bachelor- und Masterstudiengängen des Fachbereichs - außer B.Sc. Wirtschaftsinformatik - ist ein Kolloquiumsvortrag verpflichtender Bestandteil des Abschlussmoduls. In diesem Vortrag präsentieren Sie die Ergebnisse Ihrer Arbeit und beantworten Fragen der Gutachter/innen und eventueller Betreuer/innen. Meistens findet der Vortrag nach Abgabe der schriftlichen Arbeit statt. Hierbei ist es aber nicht notwendig, auf die Begutachtung der Arbeit zu warten. Es ist nach Absprache mit den Gutachtern auch möglich, den Vortrag bereits vor dem Abgabetermin der schriftlichen Arbeit zu halten.
Wie geht es nach der Abgabe weiter?
Das Studienbüro legt die von Ihnen abgegebene Abschlussarbeit jeweils dem/der Erst- und Zweitgutachter/in zur Begutachtung vor. Nach Eingang der beiden Gutachten und des Protokolls über das Kolloquium (kein Kolloquium im B.Sc. Wirtschaftsinformatik) trägt das Studienbüro die Noten in Ihr STiNE-Leistungskonto ein.
Wenn das Abschlussmodul die letzte zu erbringende Prüfungsleistung in Ihrem Studium war, erstellt das Studienbüro die Abschlussdokumente (Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records und Diploma Supplement) und informiert Sie über den Ausgabetermin.
Und der Fachbereich Informatik lädt Sie herzlich zu Absolventenfeier ein.
Adressänderung
Bitte teilen Sie der Universität die Änderung Ihrer Anschrift mit, damit wir immer Ihre aktuellen Kontaktdaten haben.
Für die Adressänderung wenden Sie sich bitte an das CampusCenter.
Anerkennung/Anrechnung von Leistungen
Anerkennung von Leistungen – Rechtsgrundlage §8 MIN PO
(1) Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen sowie in den Studiengang eingeordnete berufsfeldbezogene Studien beziehungsweise Praktika, die an einer Universität, gleichgestellten Hochschule, in staatlich anerkannten Fernstudien, an anderen Bildungseinrichtungen, insbesondere in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien sowie an Fachhochschulen erbracht worden sind, sind auf Antrag des bzw. der Studierenden anzuerkennen, sofern keine
wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den an der aufnehmenden Hochschule zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen. Eine Anerkennung mit Auflagen ist möglich.
(3) Auf andere Weise als durch ein Studium erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten, die jenen gleichwertig und für einen erfolgreichen Abschluss eines Studiengangs erforderlich sind, sind in einem Umfang von bis zur Hälfte auf die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen anzuerkennen.
Vorgehen:
- Entscheidung, welche Module anerkannt werden sollen. Grundlage hierfür sind im Sinne der oben zitierten Rechtsgrundlagen, dass vergleichbare Kompetenzen zwischen Modulen Ihres alten Studiums bzw. Auslandsstudiums bzw. Ihren Ausbildungsinahlten und den Modulen bzw. Bereichen des aktuellen Studiums existieren. Bei Bedarf berät Sie Ihr/Ihre Studienfachberater/in in der Telefon-Sprechstunde oder einem per E-Mail an das Studienbüro(studienbuero"AT"informatik.uni-hamburg.de) vereinbartem Telefon-Termin.
- Ausfüllen des Anerkennungsantrags via STiNE. Vergessen Sie das virtuelle "Abschicken" nicht.
- Via E-Mail an das Studienbüro(studienbuero"AT"informatik.uni-hamburg.de), Telefon-Sprechstunde oder zuvor vereinbartem Telefon-Termin dem/der Studienfachberater/in Bescheid geben, dass Ihr Antrag abgeschickt ist.
Nennen Sie Ihre Antragsnummer und Ihren (neuen) Studiengang.
Sie erhalten von uns eine Zusammenfassung Ihres Antrags als PDF-Datei, die Sie drucken und unterschreiben müssten. Dieses Dokument dient als Beschlussvorlage für den Prüfungsausschussvorsitz. - Die im Folgenden aufgezählten Dokumente müssen eingereicht werden. Die Einreichung kann auf weiteres digital (Scan/gut lesbares Foto, soweit nicht ohnehin digital vorliegend) oder per Post (einfache Kopie) geschehen.
- Unterschriebe Zusammenfassung Ihres Antrags, die Sie von uns erhalten haben
- Transcript of Records, Zeugnis oder andere Belege der anzurechnenden Leistungen.
Dies ist verzichtbar bei an der Universität Hamburg erbrachten Leistungen, die bereits in STiNE erfasst sind. - Modulbeschreibungen
Ausnahme: Keine Modulbeschreibungen nötig bei Modulen, die identisch im neuen Studiengang vorkommen,
oder falls eine Lernvereinbarung die Anerkennbarkeit eines Moduls bereits bestätigt hat
(dann stattdessen eine Kopie der Lernvereinbarung mitbringen) - Im B.Sc./M.Sc. Wirtschaftsinformatik ist gemäß Entscheidung der Prüfungsausschüsse für Sprachkurse auch eine Kopie des Abiturzeugnisses (soweit die Hochschulzugangsberechtigung über Abitur erworben würde) nötig.
- Über die Entscheidung des/der Prüfungsausschuss-Vorsitzenden erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung
Weitere Informationen sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung der STiNE-Antragstellung finden Sie in diesen Folien.
Für die Antragstellung gibt es keine bestimmte Frist; beachten Sie aber, ein Modul oder eine Modulteilprüfung nicht mehr anerkannt werden kann, wenn Sie das Prüfungsverfahren Sie bereits verbindlich eingetreten sind (d.h. Prüfungen wurden schon durchgeführt oder eine künftige Prüfung ist angemeldet und Frist zur Abmeldung abgelaufen). Davon abgesehen empfehlen wir eine zeitnahe Antragstellung nach Studienstart bzw. direkt nach Leistungserwerb (z.B. direkt nach Rückkehr aus dem Auslandssemester).
Bei Unsicherheiten: Die Studienfachberatung berät Sie in allen Fragen rund um das Thema Anerkennung von Leistungen.
Auslandsstudium
Das Team "Informatics International" ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle internationalen Fragen innerhalb des Fachbereichs Informatik.
Studium oder Praktikum im Ausland
Die Abteilung Internationales informiert in ihren monatlichen Infoveranstaltungen im CampusCenter, in ihren Sprechstunden und auf ihren Internet-Seiten zu Fragen eines studienbezogenen Aufenthalts im Ausland.
Informationen unter www.uni-hamburg.de/outgoing oder im Newsletter unter www.uni-hamburg.de/news-outgoing.
Hamburglobal – das Outgoing-Stipendium der Universität Hamburg
Für ein Studiensemester oder ein Praktikum im Ausland, die nicht durch ERASMUS gefördert werden, vergibt die Abteilung Internationales Teilstipendien.
Infos und Beratungszeiten unter: www.uni-hamburg.de/hamburglobal
Zentralaustausch
Mit dem Zentralaustauschprogramm der Universität Hamburg können Studierende ein oder zwei Auslandssemester an einer der 18 Partneruniversitäten absolvieren.
Liste der Partneruniversitäten: www.uni-hamburg.de/zentralaustausch
Das Programm wird zentral von der Abteilung Internationales für die ganze UHH organisiert.
Weitere Infos und Beratungszeiten unter: www.uni-hamburg.de/zentralaustausch
ERASMUS+
Das ERASMUS+-Programm der Europäischen Union bietet den Studierenden die Möglichkeit, ein oder zwei Auslandssemester an einer europäischen Partnerhochschule zu verbringen. Dabei steht ERASMUS+ für viele Vorteile: Studiengebührenbefreiung an der Gasthochschule, finanzielle Förderung durch einen monatlichen Zuschuss sowie administrative Unterstützung. Jedes Jahr nutzen über 500 Studierende der Universität Hamburg diese Chance, ihren Horizont zu erweitern und internationale Erfahrung zu sammeln. Neben der Programmlinie Studienaufenthalte werden auch Praktika im EU-Raum gefördert. Jedes Institut bzw. jeder Fachbereich verfügt über ein eigenes Netzwerk von ERASMUS-Partnern, das von Programmbeauftragten betreut wird. Ansprechpartner für interessierte Studierende sind die ERASMUS-Stellen an den Fakultäten und in den Fachbereichen.
Infos unter: www.uni-hamburg.de/erasmus und www.uni-hamburg.de/erasmus-praktikum
Stipendien für internationale Studierende
Die Abteilung Internationales vergibt Leistungsstipendien an internationale Studierende mit herausragenden Studienleistungen, die bereits zwei Semester an der Universität Hamburg immatrikuliert und mindestens im dritten Semester ihres Studiums sind. Weitere Infos und Beratungszeitenunter: www.uni-hamburg.de/leistungsstipendien
Des Weiteren vergibt die Abteilung Internationales Examensstipendien an bedürftige internationale Studierende der Universität Hamburg. Nähere Informationen und Beratungszeiten unter:
www.uni-hamburg.de/examenstipendien
DAAD-Preis für internationale Studierende
Jedes Jahr wird der mit 1.000 € dotierte DAAD-Preis für hervorragende Leistungen ausländischer Studierender der Universität Hamburg vergeben.
Kontakt: Otilia Dias, Abteilung Internationales,
www.uni-hamburg.de/internationales/kontakt.html
PIASTA Interkulturelles Leben und Studieren
PIASTA engagiert sich für interkulturelles Leben und Studieren an der Universität Hamburg und richtet sich an deutsche und internationale Studierende und Promovierende.
Das Programm steht für die Internationalisierung des Campus, für Austausch und gemeinsames Lernen mit dem Ziel, allen Studierenden ein aktives, internationales und erfolgreiches Studium zu ermöglichen.
Ein interkulturelles Team aus Tutorinnen und Tutoren unterstützt dabei, das Studium erfolgreich zu bewältigen und die Freizeit interessant zu gestalten. Das „Welcome & Kultur Programm“ bietet jede Woche im Semester ein interkulturelles Abendprogramm und Ausflüge in und um Hamburg.
Im „Training & Coaching Programm“ können Kompetenzen im Bereich wichtiger Basisqualifikationen und Soft-Skill-Kenntnisse in interkulturellen Gruppen erworben werden. International orientierte Studierende können das Certificate Intercultural Competence erwerben.
Aktuelle Termine und Anmeldung: www.uni-hamburg.de/piasta
BAföG-Anträge
Alle Informationen zum Thema BAföG entnehmen Sie bitte der Seite des Studierendenwerks.
Das Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt des Studierendenwerks Hamburg berät kostenlos
und unabhängig alle Studieninteressierten und Studierenden über BAföG, Stipendien, Studienkredite
und Bildungskredite.
Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt
Grindelallee 9 (Erdgeschoss)
20146 Hamburg mo 9.30-15 Uhr
Tel: 040 42 815-5107/-5108,
E-Mail: best@studierendenwerk-hamburg.de
www.studierendenwerk-hamburg.de (unter „Finanzen“)
Bitte wenden Sie sich für die „Bescheinigung nach § 48 BAföG“ innerhalb der Vorlesungszeit des 4. Semesters an die Studienfachberatung, da diese während der vorlesungsfreien Zeit nicht immer zu erreichen sind.
CampusCenter
Im CampusCenter finden Studieninteressierte, -bewerber/innen und Studierende alle wichtigen Informationen unter einem Dach. Hier sind der Service für Studierende (SfS), die Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung (ZSPB), das Referat Qualität und Recht, das Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit, RRZ-Services und die Abteilung Internationales mit der Beratung „Studieren im Ausland“ und „Promovieren International“ zu finden. Kurze allgemeine Anliegen können am ServicePoint und ServiceTelefon schnell geklärt werden. Häufige Themen im Studienverlauf sind:
- Adressänderungen
- Anträge Teilzeitstudium, Urlaubssemester
- Semestergebühr, Semesterticket, Studierendenausweis - auch verlustmeldung!
- Studienabschluss, Exmatrikulation
Alsterterrasse 1, 20354 Hamburg (3./4. Stock)
www.uni-hamburg.de/campuscenter
ServicePoint und ServiceTelefon
Sprechzeiten für allgemeine Fragen:
mo-mi 9-15 Uhr, do 13-18 Uhr, fr 9-13 Uhr
Tel: 040 42838-7000
RRZ-Services (Raum 324)
Sprechzeiten: mo-mi 9-13 Uhr, do 14-18 Uhr
Telefonische Sprechzeiten: mo-fr 9-18 Uhr
Tel: 040 428 844 844
www.rrz.uni-hamburg.de
Kontakt per Formular im STiNE-Portal:
www.stine.uni-hamburg.de (unter Menüpunkt „Hilfe – Supportanfrage“)
Informationen über die Behindertengerechtigkeit der Gebäude:
www.uni-hamburg.de/campus-zugaenglichkeit
„Campus Navigator“, das digitale Navigationssystem der Universität Hamburg, mit Daten zu
allen Einrichtungen, Gebäuden und Kontaktpersonen: www.uni-hamburg.de/campusnavigator
Der „Campus Navigator“ mit GPS-gesteuerter Routenplanung ist Bestandteil der Uni-Hamburg-App „UHH mobile“.
Evaluation der Lehre
Im Fachbereich Informatik wird zur Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre jin jedem Semester eine Lehrevaluation mit Befragung der Studierenden. Es werden die einzelnen Lehrveranstaltungen evaluiert, nicht Module.
Die Umfragen erfolgen mittels Fragebögen (Paper-Pencil), die von der studentischen Fragebogen-AG (in Folge AG Qualitätsmanagement mit studentischer Beteiligung) erstellt worden sind und die nach ca. zwei Dritteln der Vorlesungszeit in Papierform in den Lehrveranstaltungen verteilt werden. Nach dem Ausfüllen durch die Studierenden werden die Bögen per Scanner im Sytem „EvaSyS“ eingelesen. Die Evaluationsergebnisse werden möglichst unverzüglich an die jeweilige Dozentin bzw. dem jeweiligen Dozenten per E-Mail aus dem Evasys-System zugesandt, damit eine Besprechung des Feedbacks mit den Studierenden noch in der laufenden Vorlesungszeit erfolgen kann.
Die Umfrage erfolgt mit verschiedenen Fragebogentypen (ein Fragebogen für Vorlesungen und Übungen, ein Fragebogen für Seminare/Proseminar, ein Fragebogen für Projekte, ein Fragebogen für Praktika).
Seit SoSe 2015 werden englischsprachige Lehrveranstaltungen mit eigenen englischsprachigen Fragebögen evaluiert, um den internationalen Studierenden die Teilnahme an der Lehrevaluation zu ermöglichen.
Exmatrikulation
Wer das Studium ordnungsgemäß abgeschlossen hat, wird ohne Antrag exmatrikuliert. Nur wer
das Studium vorzeitig abbricht oder die Universität wechselt, muss sich beim Service für Studierende
(SfS) exmatrikulieren lassen. Bei Exmatrikulation im laufenden Semester kann der Wert des
Semestertickets anteilig ausgezahlt werden. Zuständig ist die Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg:
www.s-bahn-hamburg.de (Menüpunkt „Service“).
www.uni-hamburg.de/exmatrikulation
Krankmeldung
Wenn Sie aus Krankheitsgründen an einer Modulprüfung nicht teilnehmen können, füllen Sie bitte das folgende Formular aus und reichen es unverzüglich im Studienbüro Informatik ein:
Studierende des Lehramtes informieren sich bitte auf folgender Webseite:
http://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare.html
Mutterschutz
Als werdende Mutter genießen Sie während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen besonderen Schutz. Seit dem 1. Januar 2018 sind Studentinnen in das Mutterschutzgesetz (MuSchG) einbezogen, da es nun Ausbildungsverhältnisse einschließt, in denen die jeweilige Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf von Ausbildungsveranstaltungen verpflichtend vorgibt, was für ein Studium an der Universität Hamburg zutrifft.
Die Mutterschutzfrist beginnt im Normalfall sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. Während der Schutzfrist gilt insbesondere:
- Als Normalfall ein Teilnahmeverbot an Lehrveranstaltungen...
- ...und soweit die Studentin es ausdrücklich wünscht, sich von dem Teilnahmeverbot an Lehrveranstaltungen befreien zu lassen, eine Freistellung von der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen zwecks Untersuchungen und Stillzeiten.
- Aussetzung von allen Fristen gemäß Prüfungsordnung, insbesondere entsprechende Verlängerung der Frist von Abschlussarbeiten.
Ausführlichere Informationen können Sie Handreichung 17 des Rechtsreferats und der Webseite des Familienbüros entnehmen.
Damit Sie die Schutzrechte nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen können und die Universität entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen kann, wird empfohlen, dass Studentinnen eine Schwangerschaft so früh wie möglich gegenüber der Universität anzeigen. Eine Verpflichtung oder bestimmte Frist gibt es dafür aber nicht. Für die Anzeige einer Schwangerschaft sowie weitere Fragen und Informationen sind wir als Studienbüro Ihre erste Anlaufstelle.
Querverweis: Siehe gegebenenfalls auch Abschnitt "Studieren mit Kind".
Nachteilsausgleich
Gemäß §11(1) der MIN-Prüfungsordnungen Bachelor bzw. Master of Science steht Studierenden mit Behinderungen oder länger andauernden bzw. chronischen Erkrankungen ein Nachteilsausgleich zu, sofern sich aus der Behinderung bzw. Erkrankung ein Nachteil bei der Erbringung von Prüfungs- und Studienleistungen ergibt:
Macht eine Studierende bzw. ein Studierender glaubhaft, dass er bzw. sie wegen einer Behinderung oder länger andauernden schweren bzw. chronischen Erkrankung nicht in der Lage ist Prüfungsleistungen ganz oder teilweise zu den vorgesehenen Bedingungen zu erbringen oder innerhalb der in dieser Ordnung genannten Fristen abzulegen, kann die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf schriftlichen Antrag angemessene nachteilsausgleichende Maßnahmen treffen. (…) Entsprechendes gilt für Studienleistungen.
Über solche Nachteilausgleichsmaßen muss individuell entschieden werden, das sie je nach Art der Behinderung bzw. Krankheit und je nach im Modul vorgesehener Prüfungs- bzw. Studienleistungen unterschiedlich ausfallen können.
Im Fall von Klausur-Prüfungen könnten solche Maßnahmen beispielsweise sein:
- Verlängerung der Bearbeitungszeit einer Klausur
- Zulassung von Unterbrechungen während der Bearbeitung der Klausur
- Durchführung der Prüfung in einem eigenen Raum
- Zulassung personeller oder technischer Unterstützung (z.B. Notebook mit Diktierprogramm)
- Änderung der Prüfungsform
Gemäß §11(2) der Bachelor/Master of Science ist für einen Nachteilsausgleich die Empfehlung der Koordinatorin für die Belange von Studierendenmit Behinderungen oder chronischen Krankheiten einzuholen. Sobald Sie diese Empfehlung erhalten haben, beantragen Sie im Studienbüro Informatik die Genehmigung der Nachteilsausgleichmaßnahme. Das Studienbüro informiert Sie, sobald der/die Prüfungsausschussvorsitzende über Ihren Antrag entschieden hat.
Nach Genehmigung Ihre Antrags durch den/die Prüfungsausschussvorsitzende müssen Sie sich rechtzeitig vor der Prüfung bei den Veranstaltern des betreffenden Moduls melden und sie um Gewährung der Nachteilsausgleichsmaßnahme ersuchen. Kümmeren Sie sich rechtzeitig um die Beantragung: Bedenken Sie, dass es sehr kurzfristig vor der Klausur eventuell organisatorisch nicht mehr möglich ist, Ihre Nachteilausgleichsmaßnahme umzusetzen, insbesondere, wenn zusätzliche Räume oder Aufsichtspersonen benötigt werden.
Prüfungen
Aktueller Hinweis zu Prüfungen im WiSe 2019/20 - Coronavirus - Stand 14.03.2020
Mitteilung des Präsidiums zur Absage von Prüfungen
In der Universität Hamburg sind, vorläufig bis zum 20.04. 2020, alle Arten von Prüfungen untersagt.
Alle Bachelor- und Mastermodule unterliegen seit den Studienstartjahrgängen 2012/13 einer Versuchsregelung:
- Für jedes Modul haben Sie maximal drei Prüfungs-Versuche. Dafür gibt es keine Frist, wir empfehlen aber ausdrücklich, die Prüfungen im Anschluss an die Belegung der Lehrverstaltungen der jeweiligen Module zu absolvieren.
Ausnahme: Für die Abschlussarbeit haben Sie nur einen Wiederholungsversuch - Sie müssen sich für alle Prüfungen (egal, ob Klausur oder mündliche Prüfung) explizit anmelden! Ohne Anmeldung keine Teilnahme an der Prüfung!
Die Anmeldung zu Klausuren wird im Normalfall durch die Studierenden selbstständig in STiNE durchgeführt, Termine für mündliche Prüfungen werden im Studienbüro (oder in Einzelfällen direkt durch die Veranstalter) vergeben.
Bei technischen Problemen mit der Anmeldung wenden Sie sich bitte innerhalb der Anmeldephase zur Prüfung beim Studienbüro Informatik (bzw. dem für das Modul zuständigen Studienbüro Mathematik, BWL...). - Wenn Sie an der Prüfung nicht teilnehmen wollen, melden Sie sich fristgerecht ab! Sonst zählt die Prüfung als ein Fehlversuch!
- Bei Krankheit reichen Sie unverzüglich ein ärztliches Attest (Prüfungsunfähigkeitsnachweis) im Studienbüro Informatik ein!
Sonst zählt die wahrgenomme Prüfung als Fehlversuch, vgl. letzter Punkt! - Auch zum zweiten und dritten Prüfungsversuch müssen Sie sich explizit anmelden! Bei Nicht-Bestehen einer Prüfung oder Fehlens wegen Krankheit (Nachweis!) werden Sie nicht automatisch zu einem Wiederholungstermin angemeldet!
Fristen für die An- und Abmeldung von Prüfungsterminen:
- Module der Informatik:
- Anmeldephase für Klausuren über STiNE bis spätestens um23:59 Uhr 3 Tage vor der Klausur:
Die Frist gilt auch für das Abmelden von einer Prüfung! - Anmeldung zu mündlichen Prüfungen: schriftlich per Formular
(eigene Anmeldephasen im Studienbüro) - Prüfungstermine siehe https://www.inf.uni-hamburg.de/de/studies/orga/dates.html)
- Anmeldephase für Klausuren über STiNE bis spätestens um23:59 Uhr 3 Tage vor der Klausur:
- Andere Fachbereiche:
- Achten Sie auf die An- und Ummeldezeiten vor der Prüfungsphase!
Achtung: Früher konnten die Studierenden – innerhalb der gültigen Anmeldefristen – über den Button „Wechseln“ die Anmeldung ändern. D.h. die Aktion des Ab- und wieder Anmeldens konnte in einem einzigen Schritt durchgeführt werden. Seit einem STiNE-Update heißt der Button „Abmelden“ und muss über die Aktion des Wieder-Anmeldens zum gewünschten Termin aktiv ausgeführt werden.
Den Ort von Klausuren des Fachbereichs Informatik ist im jeweiligen Modul in Stine angegeben. Außerdem finden Sie auf der Webseite des Studienbüros eine Übersicht über alle Klausuren des Fachbereichs Informatik. Bei mündlichen Prüfungen gilt: Soweit der Prüfer oder die Prüferin nichts anderes angekündigt haben, ist der Ort der Prüfung das Büro des Prüfers oder der Prüferin, siehe Liste aller Mitglieder des Fachbereichs.
Hinweise zum Nachteilsausgleich finden Sie in einem seperaten Abschnitt dieser Hinweise.
Krankmeldungen sind mit dem entsprechenden Formular (PDF) unverzüglich, bis spätestens 5 Tage nach der Erkrankung beim Studienbüro Informatik einzureichen. Wenn Sie bei einem Prüfungstermin „entschuldigt“ sind (z.B. durch eine Krankmeldung) zählt dieser Termin nicht zu Ihren Prüfungsversuchen. Auch bei Krankmeldung müssen Sie sich selbst zum nächsten Prüfungstermin anmelden.
Psychologische Beratung
Psychologische Beratung für Studierende
Viele Studierende erleben während ihres Studiums schwierige persönliche Lebensphasen oder akute Belastungs- und Krisensituationen, die nicht immer aus eigener Kraft überwunden werden können. Studierende können sich an die Psychologische Beratung wenden mit allen studienbezogenen Schwierigkeiten und persönlichen Anliegen, die sich im Studium auswirken wie z.B. Lern- und Arbeitstörungen, Schreib-, Rede- und Prüfungsängsten, Einsamkeitsgefühlen und Kontaktschwierigkeiten, Depressionen und Ängsten und weiteres.
Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit
Das Büro ist die zentrale Anlaufstelle der Universität Hamburg für Studieninteressierte, Studienbewerber/innen und Studierende mit längerfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen (z. B. Beeinträchtigungendes Hörens, des Sehens, des Sprechens sowie des Haltungs- und Bewegungsapparats, chronisch-somatische und psychische Erkrankungen sowie Teilleistungsstörungen) bzw. Behinderung.
Wir beraten und unterstützen Sie bei allen beeinträchtigungsbezogenen Anliegen rund um Studienorientierung, Bewerbung und Studium.
Kontakt: Dr. Maike Gattermann-Kasper
CampusCenter, Raum 301
Tel: 040 42838-3764, E-Mail: maike.gattermann-kasper@uni-hamburg.de
www.uni-hamburg.de/behinderung
(Dort finden Sie auch die aktuellen persönlichen und telefonischen Sprechstunden.)
HOPES – Hilfe und Orientierung für psychisch erkrankte Studierende
HOPES wendet sich an Studierende, die nach einer schweren psychischen Krise, häufig auch nach einer stationären oder teilstationären Behandlung, Hilfe zur Bewältigung des Studiums suchen. Das Angebot versteht sich als Ergänzung zur Studienberatung und zur ambulanten psychotherapeutischen oder psychiatrischen Behandlung.
Tel: 040 42838-6282
www.uni-hamburg.de/hopes
Kontakt- und Beratungsstelle bei sexueller Diskriminierung und Gewalt
Die Kontakt- und Beratungsstelle gegen sexuelle Diskriminierung und Gewalt berät und unterstützt Studentinnen und Studenten, die Opfer von sexuellen Belästigungen im Rahmen der Universität Hamburg geworden sind. Betroffene können bei uns über ihre Erlebnisse mit einer neutralen Person sprechen, um z.B. eine größere Sicherheit in der eigenen Einschätzung zu erhalten und eine erste Entlastung zu erfahren. Sie bekommen darüber hinaus Informationen über mögliche weitere Vorgehensweisen und werden, wenn es gewünscht ist, bei weiteren Schritten (erweiterte Hilfestellung durch die Universität, Kontakt zur Polizei, Therapeutensuche etc.) unterstützt.
Weitere Informationen und Kontakt: www.uni-hamburg.de/belaestigung
STiNE
STiNE bietet zahlreiche Funktionen, von denen Studierende vom ersten Semester an profitieren.
Datenschutz hat dabei selbstverständlich höchste Priorität.
- Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen
- Persönlicher Stundenplan
- Informationen über Raum- und Terminänderungen
- Studienbescheinigungen zum Selbstausdrucken
- Zugriff auf bereitgestellte Seminarmaterialien
- Übersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen
- Supportanfrage
Falls Ihre STiNE-Kennung nicht funktioniert oder Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr finden, können Sie sich montags bis freitags von 09 – 18 Uhr gegen Vorlage Ihres Personalausweises neue Zugangsdaten im Regionalen Rechenzentrum, Schlüterstr. 70, Raum 121 besorgen.
Bei weiteren Fragen zu Ihren Zugangsdaten können Sie sich auch per E-Mail an die STiNEline wenden: stineline"AT"rrz.uni-hamburg.de
Studieren mit Kind
Familienbüro der Universität Hamburg
Die Universität Hamburg möchte die Vereinbarkeit von Studium und Familie bzw. Beruf und Familie als selbstverständlichen Bestandteil der Hochschulkultur stärken. Das Familienbüro koordiniert alle Informationen und ist Erstkontakt- und Vermittlungsstelle für Beschäftigte und Studierende sowie Dekanate und zentrale Einrichtungen der Universität zum Thema Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Familie.
Kontakt: Familienbüro der Universität Hamburg
Mittelweg 177, Raum N 0063, 20148 Hamburg
Tel: 040 42838-9322, E-Mail: familienbuero@uni-hamburg.de
www.uni-hamburg.de/familienbuero
„UniEltern“
Für Studierende mit Kindern gibt es eine Elterninitiative an der Universität Hamburg. Die UniEltern beraten rund um das Thema „Studieren mit Kind“ – zur Schwangerschaft, zur Finanzierung, zu Fragen rund ums Studium, zum Wohnen, zur Arbeit und zur Krankenversicherung.
Kontakt: c/o AStA der Universität Hamburg
Beratungsraum im AStA-Trakt, Von-Melle-Park 5, 20146 Hamburg
Tel: 040 450204-34, E-Mail: beratung@unieltern.de
Termin: do 10-12 Uhr
www.unieltern.uni-hamburg.de/
Anna-Rebecca-Kinderstuben
Die Stiftung Hamburger Studierendenheime unterhält eine Kindertagesstätte im Studierendenwohnheim Ölmühlenweg 33 in Wandsbek. Es werden Kinder im Alter von einem Monat bis vierzehn Jahren für maximal zehn Stunden am Tag betreut.
Anmeldung und Beratung: Beate Gutzmann, Leitung der Anna-Rebecca-Kinderstuben
Tel: 040 6959868, E-Mail: leitung@stiftung-hs.de, www.stiftung-hs.de/
Studierendenwerk Hamburg
Das Studierendenwerk Hamburg ist Betreiber von fünf Kindertagesstätten. Die Kitas Bornstraße, Hallerstraße und KinderCampus liegen in Nähe des Campus Von-Melle-Park und bieten rd. 180 Plätze für die Kinder von Studierenden, die bei der Vergabe der Plätze bevorzugt berücksichtigt werden.
Seit 2010 hat das Studierendenwerk Hamburg auch die Kita auf dem Gelände des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) übernommen. Träger der Einrichtung ist weiterhin das UKE. Hier werden rund 140 Kinder betreut.
Darüber hinaus bietet das Studierendenwerk flexible Betreuungsangebote insbesondere zur Kurzzeitbetreuung für kleinere Kinder an. Auf dem Hauptcampus mit Casper-Campus Spielgruppen und dem Familienzimmer am Fachbereich Informatik in Stellingen.
Mehr Infos: www.studierendenwerk-hamburg.de (unter „Familienservice“)
Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI (Studierendenwerk Hamburg)
Grindelallee 9, 3. OG, 20146 Hamburg
Tel: 040 41902-155, E-Mail: besi@studierendenwerk-hamburg.de
Persönliche Beratungszeiten ohne Voranmeldung:
mo+fr 9.30-12 Uhr, di+do 9.30-12 und 14-16 Uhr
Querverweis: Siehe gegebenenfalls auch Abschnitt "Mutterschutz".
Teilnahme, Anwesenheitspflicht und Inaktivsetzung
Grundsätzlich gilt - und viele Studien belegen es: Für ein gutes Bestehen eines Moduls ist Anwesenheit der Weg zum Ziel.
In Übungen, Seminaren, Praktika, Projekten und sonstigen Lehrveranstaltungen mit Ausnahme von Vorlesungen besteht in der Regel Anwesenheitspflicht. In solchen Veranstaltungen wird gemäß §9(2) der MIN-Prüfungsordnungen B.Sc./M.Sc. als Bedingung für eine aktive Teilnahme verlangt, dass Sie höchstens 15% der Termine versäumt haben. Im Normalfall einer Veranstaltung mit 13-14 wöchentlichen Terminen über die Vorlesungszeit des Semesters bedeutet das, dass Sie von den Veranstaltern bzw. Veranstalterinnen inaktiv gesetzt werden, falls Sie mehr als zwei Termine versäumt haben. Wenn es weniger Termine mit Anwesenheitspflicht gibt (z.B. ein Blockseminar, das komprimiert in Form von zwei ganztägigen Terminen an einem Wochenende stattfindet), wird in der Regel schon das Verpassen von einem Termin zur Inaktivsetzung führen. Die aktive Teilnahme ist ebenfalls nicht erfüllt, falls Sie im Rahmen der Lehrveranstaltung die in der Modulbeschreibung definierten Studienleistungen (z.B. 50% der Punkte aus den Aufgabenblättern in einer Übung erhalten) nicht erbracht haben.
Die Konsequenz einer Inaktivsetzung ist, dass Modul vorläufig nicht abgeschlossen werden kann und zunächst keine Leistungspunkte erworben werden: Für den Modulabschluss mit Leistungspunkterwerb benötigen Sie eine (mindestens) einmalige aktive Teilnahme in jeder Lehrveranstaltung des Moduls - wofür in "reinen" Vorlesungen (ohne integrierte Übung o.ä.) eine Anmeldung genügt, da eine Inaktivsetzung ausgeschlossen ist. Wenn Sie das Modul weiterhin abschließen möchten (was im Fall eines Pflichtmoduls zwingend ist), müssen Sie in einem der folgenden Semester erneut an der Veranstaltung teilnehmen, ohne inaktiv gesetzt zu werden.
Eine aktive Teilnahme kann in späteren Semestern nicht "überschrieben" werden: Wenn Sie beispielsweise an einer Übung aktiv teilgenommen haben, im selben Modul aber die Prüfung nicht bestanden haben und im Folgejahr zu Wiederholungszwecken erneut an der Übung teilnehmen, wird Ihnen die aktive Übungsteilnahme auch dann nicht aberkannt, wenn Sie diesmal inaktiv gesetzt werden.
Um zu überprüfen, ob Sie an einer Veranstaltung früherer Semester aktiv teilgenommen haben, gehen Sie wie folgt vor: Nach Einloggen in STiNE klicken Sie in der Navigationsleiste oben auf "Studium", dann in der Seitenleiste auf "Teilleistungen" (unter "Prüfungen"). Wählen Sie in der Dropdown-Box im Hauptfenster das betroffe Semester aus und klicken Sie dann auf den Link "Prüfungen" rechts neben dem Modul, um das es Ihnen geht. Im Popup-Fenster, das dann erscheint, steht ein grüner Haken hinter Veranstaltungen mit aktiver Teilnahme. Beachten Sie hierbei, dass STiNE nach Anmeldung einer aktuellen bzw. künftigen Veranstaltung zunächst als "default" von einer aktiven Teilnahme ausgeht und die Inaktivsetzung normalerweise erst "gesammelt" am Ende des Semesters erfolgt, d.h. bei Veranstaltungen im laufenden bzw. nächsten Semester stellt die Präsenz des grünen Hakens noch keine Bestätigung dar, dass Sie aktiv genommen haben. Wenn Sie absehbar an einer Veranstaltung mit alternativen Angeboten in jedem Semester (z.B. Proseminar, Seminar, Praktikum) nicht teilnehmen können und zugleich die Abmeldefrist (die in der Regel bis zum Donnerstag in der zweiten Vorlesungswoche eines Semesters läuft) angelaufen ist, können Sie die Veranstalter bzw. Veranstalterinnen bitten, Ihre Inaktivsetzung vorzuziehen, um rechtzeitig zur Anmeldephase des folgenden Semesters eine Alternativ-Veranstaltung wählen zu können - denn solange Sie (noch) als aktiver Teilnehmer bzw. aktive Teilnehmerin angemeldet sind, ist die Anmeldung einer Alternativ-Veransataltung nicht möglich.
Beachten Sie auch, dass es für die aktive Teilnahme an Veranstaltungen (anders als bei Prüfungen) keine Begrenzung der Versuche gibt, d.h. Sie können die Teilnahme an einer Veranstaltung, in den Sie bisher jeweils immer inaktiv gesetzt wurden, beliebig oft wiederholen.
Wenn Sie die Verletzung der Anwesenheitspflicht in einer Lehrveranstatlung nicht zu vertreten haben, z.B. bei Krankheit, haben die Veranstalter bzw. Veranstalterinnen gemäß §9(2) der MIN-Prüfungsordnungen B.Sc./M.Sc. die Möglichkeit, gegen die Erfüllung einer von ihnen definierten Auflage als Ersatzleistung (z.B. Bearbeitung einer Zusatz-Hausaufgabe) auf die Inaktivsetzung zu verzichten. Wenn dies geschieht, ist es aber ein freiwilliges Entgegenkommen der Veranstalter bzw. Veranstalterinnen: Auf die Gewährung einer solchen Auflage haben Sie keinen Anspruch. Bitte haben Sie insbesondere Verständnis, wenn sich - gerade in "großen Veranstaltungen" - die Veranstalter und Veranstalterinnen aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage sehen, solche Auflagen individuell zu konzipieren und zu bewerten.
Im Falle einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, die es für Sie zu einer unverhältnismäßigen Härte macht, die Bedingungen der normalerweise geforderten Anwesenheitspflichten oder Studienleistungen einzuhalten, kommt eventuell eine Anpassung der Bedingungen im Rahmen eines Nachteilsausgleichs in Betracht.
Teilzeitstudium
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden/Woche, Kinderbetreuung, Behinderung, chronische Krankheit), durch den nicht die volle, aber mindestens die Hälfte der Arbeitszeit dem Studium gewidmet werden kann, kann ein Antrag auf Teilzeitstatus gestellt werden.
Ein Teilzeitstudium wird auf Antrag für zwei aufeinander folgende Semester genehmigt, wiederholte Anträge sind zulässig. Bei einem Teilzeitstudium verlängern sich die Termine und Fristen der Hochschulprüfungsordnungen im Regelfall in der Weise so, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. Der Semesterbeitrag ist in voller Höhe zu zahlen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des CampusCenters:
Transcript of Records
Das Transcript of Records (kurz auch nur "Transcript" oder "ToR") ist ein durch die Universität ausgestellter Leistungsnachweis, in welchem Ihr Studiengang, Ihre bisher abgeschlossenen Module einschließlich Benotung und erworbener Leistungspunkte und Ihre aktuelle Durchschnittsnote aufgeführt werden. Ein solches Dokument kann z.B. bei Bewerbungen von Arbeitgebern oder anderen Hochschulen angefordert werden.
Wenn Sie als Studierende/r des Fachbereichs Informatik ein Transcript of Records benötigen, dann melden Sie sich bitte per E-Mail(studienbuero"AT"informatik.uni-hamburg.de) beim Studienbüro Informatik. Bitte geben Sie in dieser Mail folgendes an:
- Ihren vollen Namen, Ihren Studiengang, Ihre Matrikelnummer
- Form des Transcript of Records: Digital (d.h. PDF-Datei mit Link zur Validierung) oder Papier
- Sprache des Transcript of Records: Deutsch, Englisch, beides
Wir stellen Ihnen das Transcript of Records als digitales Dokument in Ihrem STiNE-Account zur Verfügung bzw. geben Ihnen Bescheid, sobald das Transcript of Records in Papierform im Studienbüro Informatik beim Prüfungsmanagement im Rahmen der Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung abgeholt werden kann.
Beachten Sie, dass Sie kein Transcript of Records benötigen, wenn Sie sich als Studierender der Universität Hamburg um einen Masterstudienplatz am Fachbereich Informatik bewerben. Hier können Sie ersatzweise einen Ausdruck Ihres STiNE-Leistungskontos und der Bestätigung der Anmeldung der Bachelor-Arbeit, sofern bereits geschehen, einreichen.
Urlaubssemester
Studienanfänger/innen (1. Fachsemester) können sich nur in Ausnahmefällen beurlauben lassen. Im weiteren Studienverlauf können Studierende, die aus wichtigem Grund nicht mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit dem Studium widmen können, auf Antrag beurlaubt werden. Als wichtige Gründe werden z. B. Krankheit, Kinderbetreuung oder ein Auslandsaufenthalt anerkannt.
Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Eine Beurlaubung schließt den Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen grundsätzlich aus (Ausnahmen sind Prüfungswiederholungen, Prüfungen im Auslandsstudium). Urlaubsanträge sind online bei STiNE abrufbar. Sie müssen bis spätestens 1.4. (zum Sommersemester) oder 1.10. (zum Wintersemester) beim Service für Studierende eingereicht werden. Der Semesterbeitrag wird auch für Urlaubssemester erhoben.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des CampusCenters